VAUNET begrüßt Hilfen für Lokalfunk in NRW

  • Dienstag, 5. Mai 2020
  • Pressemitteilung des VAUNET

Neben Unterstützung der Länder ist das Privatradio auch auf die Unterstützung des Bundes durch die Förderung der technischen Infrastruktur und Steuererleichterungen angewiesen. Der VAUNET – Verband Privater Medien begrüßt die gestern in Nordrhein-Westfalen bekanntgegebenen Hilfen für den Lokalfunk im Bundesland.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte sich gemeinsam mit den Vertretern des Lokalfunks, den Infrastrukturanbietern und der Landesanstalt für Medien NRW auf ein Lösungspaket verständigt, in dem die Distributionskosten für den Lokalfunk in NRW für etwa drei Monate im Wesentlichen von der Landesregierung und der Landesanstalt für Medien NRW bereitgestellt werden. Im Gegenzug verpflichten sich der Verband Lokaler Rundfunk (VLR) und der Verband der Betriebsgesellschaften, die redaktionellen Arbeitsplätze im Lokalfunk bis Ende September 2020 zu sichern und eine Quote für freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten zu erfüllen. Außerdem werden seitens der Infrastrukturanbieter Stundungen genehmigt, sollte es dennoch zu finanziellen Engpässen während der Dauer der Krise kommen.

Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und Geschäftsführer von Radio Regenbogen: „Das private Radio ist in dieser herausfordernden Krise auf die Unterstützung der Bundesländer und des Bundes angewiesen. Unser Dank gilt NRW für das dort mit großer Unterstützung aller Beteiligten realisierte Modell. Zusätzlich zu den in den jeweiligen Bundesländern realisierten Förderungen ist das Privatradio als Teil der systemkritischen Infrastruktur aber auch auf Hilfen des Bundes angewiesen. Dazu zählen beispielsweise die bundesweite Infrastrukturförderung sowie steuerlichen Erleichterungen. Diese Forderungen sollten nicht nur gehört, sondern auch berücksichtigt werden“. Nur ein solches Gesamtpaket könne es dem Privatradio ermöglichen, die dramatischen finanziellen Einbußen bei gleichzeitig fast konstanten Kosten für die redaktionelle Arbeit, den technischen Sendebetrieb und seine Verbreitungskosten so zu kompensieren, dass die Medienvielfalt in Deutschland nicht nachhaltig beschädigt werde.

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