UKW-Infrastruktur: Beteiligte der Frankfurter Erklärung legen Vertragstexte vor

Der Zugang zur UKW-Infrastruktur soll auch zukünftig diskriminierungsfrei und zu angemessenen Konditionen sichergestellt sein. Das ist das Ziel von Senderbetreibern und Programmveranstaltern, wie sie von APR und VPRT vertreten werden. Deshalb haben sie Ende März die Frankfurter Erklärung unterschrieben. Sie reagierten damit auf die Ankündigung der bisherigen UKW-Senderbetreiberin, ihre UKW-Infrastruktur zu veräußern. Da meist mehrere Programme über eine Infrastruktur abgestrahlt werden, stellt sich die Frage des Zugangs für diejenigen Betreiber und Programmanbieter, die nicht Eigentümer der Infrastruktur werden.

Die Sicherung des Zugangs zu Antennen soll der neue Standardrahmenvertrag bieten, den die Unterzeichner der Frankfurter Erklärung nun vorgestellt haben. Er basiert auf der bisherigen Regulierung der Bundesnetzagentur und passt diese der zukünftigen Situation an. Das Vertragsmuster beschreibt, wie konkret Eigentümer von Infrastrukturen das Versprechen des diskriminierungsfreien Zugangs umsetzen können.

Eine zweite nun vorgelegte Unterlage befasst sich mit den wettbewerbskonformen Entgelten. Sie beschreibt, unter welchen Rahmenbedingungen die Unterzeichner der Frankfurter Erklärung davon ausgehen, dass ein Preishöhenmissbrauch vermieden wird. Vor allem an exponierten Standorten, zu denen die Programmanbieter und ihre Senderbetreiber entsprechend aufgrund regulatorischer Vorgaben der Bundesnetzagentur und der Landesmedienanstalten keine Alternative haben, ist ein Missbrauch der sich so ergebenden Position des Eigentümers einer Antenne auszuschließen.

Die Unterzeichner der Frankfurter Erklärung gehen davon aus, dass sie die Grundlage geschaffen haben, dass nur noch in Ausnahmefällen Probleme an einzelnen Standorten von den zuständigen Behörden – Bundesnetzagentur beziehungsweise Bundeskartellamt – regulatorisch gelöst werden müssen.

Die Entwürfe der Texte hatten die Unterzeichner der Frankfurter Erklärung dem Bundeskartellamt, der Bundesnetzagentur, den Ländern (Rundfunkreferenten) und den Medienanstalten vorgelegt. Die Texte sind abrufbar unter www.frankfurter-erklaerung.org

Escape drücken, zum schließen