UKW-Antennenstreit: Bundesnetzagentur leitet Eilverfahren ein

Die Bundesnetzagentur hat im seit Monaten köchelnden Streit um die Preise für die Nutzung von UKW-Antennen nun ein Eilverfahren in die Wege geleitet, das berichten FAZ, epd und taz unter Berufung auf die Bonner Regulierungsbehörde. Das Verfahren richtet sich demnach gegen die fünf Investoren, die einen Großteil der deutschen UKW-Antennen gekauft haben, und den ehemaligen Antenneneigner und langjährigen Quasi-Monopolisten Media Broadcast. Die neuen Eigentümer der Antennen rufen nun deutlich höhere Preise auf, welche die beiden Sendernetzbetreiber Divicon und Uplink und deren Auftraggeber, die Radioveranstalter, nicht zahlen wollen.

Bis zum 30. Juni gilt noch eine Übergangslösung, während der Media Broadcast den Sendebetrieb aufrecht erhält. Danach droht – sollte es zu keiner Einigung zwischen den Protagonisten kommen – möglicherweise die Abschaltung von UKW-Frequenzen. Ein solches Blackout will die Bundesnetzagentur verhindern und bereitet sich nun darauf vor in diesem Fall regulatorisch einzugreifen.

Am Ende des nun eingeleiteten Verfahrens könnte die Bundesnetzagentur beispielsweise wieder Preise für die Antennenmitbenutzung festlegen – wie sie das in der früheren Monopolsituation schon einmal getan hatte. Oder sie könnte, um eine Fortsetzung des Sendebetriebs sicherzustellen, den Antenneneignern auferlegen, dass diese den Zugang zu den Antennen gewähren müssen.

Wie aus Branchenkreisen zu vernehmen ist, laufen im Hintergrund unter der Moderation der Bundesnetzagentur Gespräche zwischen den beteiligten Akteuren. Die Regulierer haben mit der Einleitung des Eilverfahrens auf der einen Seite den Druck eine Einigung zu erzielen erhöht und bereiten sich damit aber auch gleichzeitig auf ein mögliches Scheitern der Bemühungen vor.

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