Tagesschau-App: Bundesgerichtshof lehnt Revision ab

Im Streit um die Tagesschau-App, der schon seit mehreren Jahren die Gerichte beschäftigt, ist die nächste Runde zu Ende gagangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision nun eine Absage erteilt. Das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Köln wird damit rechtskräftig.

Acht Zeitungsverlage hatten 2011 gegen die Tagesschau-App geklagt, da sie zu „presseähnlich“ sei und damit nicht vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt. Der NDR hatte den Standpunkt vertreten, dass die Tagesschau App aufgrund der Verknüpfung von Texten mit Videos, Audios und multimedialen Elementen ein nutzerfreundliches, aktuelles und zeitgemäßes Informationsangebot darstellt, das den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das Kölner OLG hatte allerdings in seinem erneuten Urteil 2016 die Ausgabe der Tagesschau-App vom 15.06.2011 als in unzulässiger Weise presseähnlich angesehen. Der Fall könnte nun sogar vor dem höchsten deutschen Gericht landen. Dr. Michael Kühn, NDR Justitiar: „ARD und NDR werden nun prüfen, ob das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde mit dem Fall befasst werden soll.“

Da sich das ganze Verfahren um diesen einen Tag aus dem Jahre 2011 dreht, hat das nun bestätigte  Urteil erst einmal keine direkten Auswirkungen auf die Ausgestaltung der App. Medienpolitisch liefert es den Verlegern allerdings Argumentationshilfe im gerade stattfindenden Ringen darum, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig im Netz anbieten darf und was nicht.

„Es ist nun rechtskräftig, dass die ARD zum Schaden freifinanzierter journalistischer Angebote gegen Recht und Gesetz gehandelt hat“, erklärt Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Die ARD müsse sich im Hinblick auf die Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Online-Angebote strikt an die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags halten. Aus Sicht des BDZV seien allenfalls zu Sendungen hinführende Texte, soweit diese nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Seite ausmachen, angemessen. Der Schwerpunkt öffentlich-rechtlicher Online-Angebote müsse eindeutig im audiovisuellen Bereich liegen. ZDF.de und WDR.de gingen mit gutem Beispiel voran. „Nach unserer Wahrnehmung lehnen alle Bundesländer eine öffentlich-rechtliche digitale Gratispresse ab. Es ist daher notwendig, rasch eine weitergehende Begrenzung vorzunehmen“, forderte Wolff.

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