SRG beantragt für einen Teil der Mitarbeitenden Kurzarbeit

Die Geschäftsleitung der SRG hat beschlossen, für einen Teil der Mitarbeitenden Kurzarbeit zu beantragen. Begründet wird der Schritt damit, dass die Absage sportlicher und kultureller Großereignisse sowie markante Einbußen bei den Werbeeinnahmen gravierende finanzielle Auswirkungen auf die SRG habe.

„Obwohl sich der Ertragsrückgang noch nicht exakt beziffern lässt, geht die SRG von Einbussen im zweistelligen Millionenbereich aus. Die Geschäftsleitung der SRG hat deshalb nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, bei den zuständigen Behörden für einen Teil der betroffenen Mitarbeitenden Kurzarbeit zu beantragen. Es handelt sich um die Bereiche Operationen von SRF, RTS und RSI sowie die Bereiche Access Services und Service Technologies von Swiss TXT. Trotz teilweise bereichsübergreifender Einsätze sind in diesen Bereichen rund 600 SRG-Mitarbeitende vom Arbeitsausfall betroffen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Anmeldung von Kurzarbeit erfolge mit der Einwilligung der betroffenen Mitarbeitenden sowie in Abstimmung mit dem Sozialpartner, dem Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM). Den Mitarbeitenden wird der SRG zufolge weiterhin 100 Prozent ihres normalen Lohnes ausbezahlt. Die SRG wolle mit dieser Maßnahme dazu beitragen, dass die betroffenen Arbeitsplätze erhalten bleiben.

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