Schweiz: Wettbewerbshüter erlauben zwei Medienfusionen

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) macht den Weg für zwei große Zusammenschlüsse im Schweizer Medienmarkt frei. Sie erhebt keine Einwände gegen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von AZ Medien und NZZ sowie gegen die Übernahme von Goldbach durch Tamedia.

Die Wettbewerbshüter sehen zwar Anhaltspunkte, dass die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens von AZ Medien und NZZ-Regionalmedien in einigen Lesermärkten eine marktbeherrschende Stellung entstehen lassen oder verstärken könnte. Dies betreffe insbesondere die Tageszeitungen in den Gebieten Solothurn und Aargau sowie den Zeitschriften-Werbemarkt im Bereich Gebäudetechnik. Es bestünden zudem Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer gemeinsamen Marktbeherrschung mit der Basler Zeitung im Lesermarkt für Tageszeitungen im Gebiet Basel sowie mit der Tamedia-Gruppe und der Ringier-Gruppe im Lesermarkt für Sonntagszeitungen. Allerdings sei nicht zu erwarten, dass die Allianz aus NZZ und AZ Medien wirksamen Wettbewerbs auf den genannten Märkten verhindern könne. Denn aus der Sicht der WEKO verbleiben nach dem Zusammenschluss weiterhin andere starke Konkurrenten, so insbesondere Tamedia und Ringier. Zudem führe der Zusammenschluss auf dem Markt für Sonntagszeitungen zu keiner relevanten Änderung der Wettbewerbssituation.

An der neuen Aktiengesellschaft CH Media werden die beiden Unternehmen AZ Medien und NZZ-Mediengruppe zu gleichen Teilen beteiligt sein. Sie haben sich auf eine gemeinsame Führung geeinigt: Der Verwaltungsrat des Joint Ventures wird von Peter Wanner angeführt. Jörg Schnyder, Finanzchef der NZZ-Mediengruppe, wird Vizepräsident und Leiter des Finanzausschusses. CEO des neuen Unternehmens wird Axel Wüstmann, derzeit CEO der AZ Medien; Publizistischer Leiter wird Pascal Hollenstein, aktuell Leiter Publizistik der Regionalmedien der NZZ-Mediengruppe. CH Media erreicht mit seinen Regionalzeitungen und Onlineportalen, den Radio- und TV-Stationen sowie den Zeitschriften rund zwei Millionen Menschen in der deutschsprachigen Schweiz. Mit ca. 480 Mio. Schweizer Franken Umsatz und über 2.000 Mitarbeitenden zählt CH Media zu den größten Medienunternehmen des Landes.

Tamedia darf Goldbach übernehmen
Ebenfalls grünes Licht gab es für die geplante Übernahme des Werbevermarkters Goldbach Group durch den Züricher Medienkonzern Tamedia. Der Zusammenschluss führe nicht zu einer maßgeblichen Veränderung der Marktverhältnisse, heißt es von der WEKO nach einer vertieften Prüfung. Zur Goldbach Group gehört auch der Radiovermarkter swiss radioworld.

Christoph Tonini, CEO von Tamedia: „Wir freuen uns über den positiven Entscheid der WEKO. Damit ist die letzte wesentliche Hürde für die erfolgreiche Übernahme der Goldbach Group übersprungen.“ Mit der im Dezember 2017 verkündeten strategischen Partnerschaft wollen die Mediengruppe Tamedia und der Vermarkter Goldbach ihre Stellung im Schweizer Werbemarkt stärken und gleichzeitig das Auslandsgeschäft, insbesondere in den Nachbarländern Deutschland und Österreich, ausbauen. Gemeinsam könne man den Kunden nun reichweitenstarke Werbeangebote auf allen Kanälen anbieten. Die Goldbach Group wird vom bestehenden Management am bisherigen Hauptsitz in Küsnacht eigenständig weitergeführt werden. CEO Michi Frank erhält als zusätzliches Mitglied Einsitz in die Unternehmensleitung von Tamedia. Auch er freut sich über das Weko-Ja: „Zusammen mit Tamedia können wir unsere Wachstumsstrategie weiter vorantreiben und die Bedürfnisse unserer Kunden und Partner künftig noch besser abholen.“

„Damit sind die hohen vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung angesetzten Hürden (Möglichkeit der Beseitigung des Wettbewerbs) für eine Intervention der WEKO nicht gegeben“, konstatiert die Wettbewerbskommission die beiden untersuchten Fälle und weist darauf hin, dass in der Zusammenschlusskontrolle nach Schweizer Kartellgesetz rein wettbewerbliche und keine medienpolitischen Aspekte, wie etwa die Medienvielfalt, geprüft werden. Den beiden geplanten Zusammenschlussvorhaben stehen damit aus kartellrechtlicher Sicht keine Hindernisse mehr im Weg.

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