Rundfunkbeitrag: Länderchefs vertagen Entscheidung über Reform

Auf ihrer Sitzung am 5. Dezember haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder über den Reformprozess bei ARD, ZDF und Deutschlandradio beraten. Die Entscheidung über die künftige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde allerdings erneut vertagt.

Bisher wird die Höhe des Rundfunkbeitrags alle vier Jahre neu festgelegt. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten melden dafür ihren Finanzbedarf bei der Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an. Diese prüft die Anmeldungen und bildet sich ihr Urteil, auf Basis dieser Empfehlung müssen sich anschließend die 16 Länderchefs einigen. Die Höhe des Beitrags wird dann in einem Staatsvertrag fixiert.

Dieses Verfahren bringt das Problem mit sich, dass sich 16 Landesregierungen mit unterschiedlichen medienpolitischen Vorstellungen verständigen und eine gemeinsame Linie finden müssen, die am Ende alle Bundesländer mittragen können und wollen. Was schon immer ein schwieriges Unterfangen darstellte, wird in Zeiten einer bunteren Parteienlandschaft und vielfältiger Koalitionskonstellationen nicht einfacher.

Als Reformvorschlag liegt nun die Idee auf dem Tisch, die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags künftig an die Inflationsentwicklung zu koppeln. Doch noch konnten sich die Länder nicht auf diese neue Formel einigen. „Wir haben seit September dieses Jahres intensiv daran gearbeitet, Eckpunkte für die Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu entwickeln“, erklärte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab, die der Rundfunkkommission der Länder vorsitzt.

2009 wurde die monatliche Rundfunkgebühr letzmalig erhöht und auf 17,98 Euro festgesetzt, 2015 wurde der – reformierte und umgetaufte – Rundfunkbeitrag auf 17,50 Euro gesenkt.

Die Bundesländer wollen nun erstmal die Meinung von externen Experten einholen. „Die in diesen nun vorgelegten Eckpunkten festgehaltenen Vorüberlegungen wurden von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten grundsätzlich begrüßt. Diese Beschlüsse würden für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Medienordnung auch zahlreiche Veränderungen bewirken, deshalb wurde sich darauf verständigt weitere Beratungen anzustellen und – wo erforderlich – wissenschaftliche Expertise hinzuzuziehen. Der Prozess wird zügig und intensiv weitergeführt: bereits im Januar ist ein Gespräch mit den Intendantinnen und Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgesehen und die Rundfunkkommission hat den klaren Auftrag erhalten, die vorgelegten Eckpunkte weiter auszuarbeiten und zu konkretisieren. Wir haben eine Basis für die weiteren Beratungen und Entscheidungen geschaffen“, so Raab.

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