Roger Schawinski streitet in Strassburg um Radiokonzessionen

Roger Schawinski und seine Mitinitianten reichen eine Beschwerde in Strassburg ein. „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Radiokonzessionen ist zynisch, nicht nachvollziehbar und für uns damit inakzeptabel“, erklärt Schawinski.

Das Gericht sei aus vorgeschobenen Gründen nicht auf Klagen gegen die Vergabe der Konzessionen an die regionalen Monopolisten im Aargau und Graubünden eingetreten. Als Grund wurde erwähnt, dass sich die Aktienanteile bei den Gesuchstellern verändert haben. „Das ist ein extrem durchsichtiger Vorwand, weil dasselbe auch auf der Gegenseite geschehen ist“, sagt Schawinski. „Man wollte sich schlicht nicht mit dieser wichtigen Materie beschäftigen.“

In der Beschwerde wird dem Bundesverwaltungsgericht vorgeworfen, gegen die Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) verstossen zu haben. Dieses Recht kann nur ausnahmsweise und gestützt auf eine gesetzliche Grundlage eingeschränkt werden. Zudem muss die Einschränkung im öffentlichen Interesse notwendig sein. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen diesen Voraussetzungen in keiner Weise, sondern führen im Gegenteil weder gesetzliche vorgesehene noch notwendige Kriterien an, um die Beschwerden kurzerhand als „gegenstandslos“ abzuschreiben.

Die Urteile in Sachen Radiokonzessionen können ausnahmsweise nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden, da das Parlament für solche Fälle eine möglichst schnelle rechtliche Lösung wollte. Konkret dauerte es bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das schliesslich auf den Fall nicht eingetreten ist, jedoch mehr als sechs Jahre. Das Bundesverwaltungsgericht ist in letzter Zeit durch mehrere Urteile in die öffentliche Kritik geraten, die mehrfach vom Bundesgericht korrigiert werden mussten. Der langjährige Gerichtsreporter der „NZZ am Sonntag“ verwendete in diesem Zusammenhang den Ausdruck „liederliches Bundesverwaltungsgericht.“

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