Privatradios in Österreich können künftig aus gemeinsamen Funkhäusern senden

Der ORF und private Rundfunksender können künftig mit einigen administrativen Erleichterungen rechnen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats billigte heute ein von Kanzleramtsminister Josef Ostermayer geschnürtes Gesetzespaket, das unter anderem erhöhte Werbezeitlimits für rein regionale und lokale private TV-Sender sowie Lockerungen beim Reminderverbot für den ORF bringt. Der Beschluss fiel mit den Stimmen der Koalitionsparteien, die Opposition kritisierte, dass notwendige große Reformen im Medienbereich nicht angegangen würden.

Mit dem beschlossenen Medienpaket wird unter anderem privaten Radioveranstaltern die Zusammenarbeit im technischen, organisatorischen und administrativen Bereich erleichtert, auch was gemeinsame Vermarktungsaktivitäten betrifft. Zudem ist es künftig möglich, einzelne regionale Zulassungen zusammenzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Sender ihr Programm seit zumindest zwei Jahren ausstrahlen, sich zusammenlegungsbedingte Programmänderungen nicht negativ auf den Wettbewerb in einem Sendegebiet auswirken und die Reichweite der zusammengelegten Zulassungen in gewissen Grenzen bleibt.

Bei der Abstimmung wurde auch ein Abänderungsantrag der Koalitionsparteien berücksichtigt. Demnach sollen die Änderungen für die Privatradios und die privaten TV-Sender mit 1. August in Kraft treten.

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