Polen: Konzessionsgebühren auf dem Prüfstand

DAB+ ist ein Ladenhüter in Polen. Mit dem Regierungswechsel 2016 kam der Digitalisierungsprozess des Hörfunks ins Stocken. Die Privatsender verweigern weiterhin den Einstieg in die digitale terrestrische Ausstrahlung und das öffentlich-rechtliche Polskie Radio stoppte den Ausbau seines digitalen Hörfunknetzes. Mit einer weiteren befristeten Preissenkung der Konzessionsgebühren will der polnische Rundfunk- und Fernsehrat (KRRiT) den Programmveranstaltern einen neuen Anreiz bieten. Billiger wird auch die Fernsehausstrahlung in HD-Qualität. Die Preisgestaltung für UKW-Ausstrahlungen wird stark vereinfacht und begünstigt in Zukunft Lokalradios in Kleinstädten und wenig besiedelten Gebieten. Mit einer öffentlichen Anhörung ruft die KRRiT die Marktteilnehmer auf, die neue Preispolitik des Aufsichtsorgans bis zum 18. März 2018 zu kommentieren.

UKW-Konzessionen werden versteigert
Mit der Versteigerung einer UKW-Konzessionen in Dezember 2017 ging die KRRiT in Polen einen neuen Weg. Die größten Player auf dem polnischen Hörfunkmarkt haben sich um eine Konzession für die Frequenz 87,8 MHz in der Hafenstadt Gdansk (Danzig) beworben. Die höchstbietende Agora-Gruppe erhielt den Zuschlag und legte für eine UKW-Stadtfrequenz mit lediglich 100 Watt Strahlungsleistung stolze 1,08 Millionen Euro auf den Tisch. Die Bieterschlacht erfolgte, weil es fast keine freien UKW-Frequenzen mehr in den polnischen Großstädten gibt und DAB+ für die Privatsender keine Option ist.

Preise für DAB+-Konzessionen werden gesenkt
Eine neue Initiative der KRRiT will das Digitalradio noch billiger für die Privatsender machen. Der Rundfunkrat sieht ein, dass für die Privatsender mit DAB+ in absehbarer Zeit kein Gewinn zu machen ist. Schon heute kostet eine Konzession für DAB+ in Polen die Hälfte der Summe, die für eine UKW-Konzession auszugeben ist. Sollte die neue Preisoffensive der KRRiT greifen, wird der Preis erst inflationsbedingt um 4,6 % von 6,2 Mio. Zloty auf 6,4 Mio. Zloty erhöht, dann aber in einer einmaligen und an Bedingungen geknüpften Aktion auf ein Viertel des Preises gesenkt. Weitere Gebühren müssen die Multiplex-Betreiber für die Frequenz bezahlten, diese wurden aber auch gesenkt und betragen 20-mal weniger als die Gebühr für DVB-T-Frequenzen im UHF-Band IV und V. Diese Preisoffensive soll neue Anbieter animieren einzusteigen. Bestehende Anbieter müssen beim Einstieg in DAB+ nur für die Differenz zwischen der bestehenden UKW-Reichweite und dem Reichweitengewinn durch DAB+ bezahlen. Sind die Reichweiten identisch, wird gar keine Gebühr erhoben.

Im Fernsehbereich werden die Preise für DVB-T und -T2 ebenfalls inflationsbedingt angehoben. Erstmals wird auch ein vager Termin für den Umstieg von DVB-T MPEG-4 auf DVB-T2 HEVC genannt: Nicht früher als 2019 und nicht später als 2022. Dann laufen die ersten Konzessionen für DVB-T in Polen aus. Bis jetzt mussten die Fernsehveranstalter den doppelten Betrag an Konzessionsgebühren zahlen, wenn sie statt der SD-Qualität sich für die bessere HD-Qualität entschieden. Kein einziger Sender war zu diesem Schritt bereit. Diese Regelung wird folgerichtig in Zukunft aufgehoben. Der Preis für SD- und HD-Qualität wird angeglichen. Der doppelte Preis wird in Zukunft für eine noch bessere Qualität fällig – für Ultra HD.

Die Preise für die UKW-Konzessionen in Polen sind dreierlei gegliedert. Es gibt Konzessionen für die Verbreitungsgebiete mit bis zu 500.000 Einwohnern, die mittlere Preisstufe umfasst Sender die 0,5 bis 5 Millionen Einwohner erreichen und die dritte Stufe für alle Sender mit mehr als 5 Millionen potentiellen Hörern. Die Konzessionsgebühr war bis jetzt davon abhängig, in welcher Gruppe sich der Sender befand. Die Hürde von einer Gruppe in die nächsthöhere zu wechseln war für viele Programmanbieter einfach zu teuer. Die KRRiT schlägt vor auf die gestaffelte Grundgebühr zu verzichten und stattdessen die genaue Reichweite zu berücksichtigen.

Gebühren für begehrte Stadtfrequenzen steigen – Konzessionen für ländliche Regionen werden günstiger
Die Konzessionsgebühr für Sender in wenig besiedelten Gebieten und kleinen Städten wird durch die geplanten Umstellungen in der Berechnungsmethode sinken. Das betrifft gleichermaßen UKW und DAB+. Sender in Großstädten zahlen in Zukunft mehr. Sender in Verbreitungsgebieten unter 102.000 Einwohnern und zwischen 0,5 und 1,5 Mio. Einwohner zahlen weniger, alle die 102.000 bis 500.000 Einwohner erreichen, müssen im Vergleich zu heute bis zu 13 % mehr für ihre Konzession zahlen. Alle Sender die 1,5 Mio. und mehr Einwohner erreichen können mit einer Gebührenerhöhung von bis zu 18 % rechnen.

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