OVG-Entscheidung: ENERGY Hamburg darf vorläufig auf UKW weitersenden

Im November 2019 hatte der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) im Zuge einer turnusgemäßen Neuausschreibung die Entscheidung getroffen, die bisher von ENERGY Hamburg genutzten UKW-Frequenzen ab August 2020 dem Berliner Radiosender FluxFM zuzuweisen.

Gegen diese Entscheidung war ENERGY Hamburg gerichtlich vorgegangen. Am 14. Mai hatte das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg im Eilverfahren angeordnet, dass der Hamburger ENERGY-Ableger über den 31. Juli hinaus auf seinen bisherigen UKW-Frequenzen weitersenden darf.

Mit der Entscheidung vom 21. Juli 2020 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg die Beschwerde der MA HSH gegen diesen Beschluss des VG Hamburg vom 14. Mai 2020 zurückgewiesen. ENERGY Hamburg kann also vorläufig – bis zur Entscheidung im nun angestrengten Hauptsacheverfahren – weiter auf UKW in Hamburg senden.

„Auch nach Ansicht des OVG Hamburg habe FluxFM keinen berücksichtigungsfähigen Antrag gestellt und hätte damit nicht in das Auswahlverfahren der MA HSH einbezogen werden dürfen. Dies stützt das Gericht allein darauf, dass sich der von FluxFM mit der Antragstellung eingereichte Finanzplan nicht auf die nach der Ausschreibung geforderten fünf Jahre ab Zuweisungsbeginn, sondern nur auf drei Jahre bezogen habe. Die MA HSH hatte den Antrag von FluxFM hingegen als berücksichtigungsfähig angesehen. Die Vorgaben zum Finanzplan seien nicht als Ausschlusskriterien für das Zuweisungsverfahren formuliert worden“, heißt es in der Pressemitteilung der Medienanstalt. Der Medienrat der MA HSH werde über das weitere Vorgehen beraten.

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