Novellierung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalt: UKW bleibt bis 2025

  • Samstag, 18. Oktober 2014
  • Pressemitteilung der CDU Sachsen-Anhalt

Der Medienausschuss des Landtages hat heute abschließend über Änderungen im Mediengesetz des Landes beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:

„Die heutige Entscheidung des Medienausschusses stärkt die lokale und regionale Rundfunklandschaft in Sachsen-Anhalt. Mit der Verlängerung der UKW-Übertragung stellen wir sicher, dass sich die UKW-Radios in Sachsen-Anhalt zum Ende dieses Jahres nicht in Elektronik-Schrott verwandeln. Die UKW-Frequenzen im Land werden noch bis Ende 2025 zur Verfügung stehen. Somit ist sichergestellt, dass Radio auch weiterhin Volksmedium bleibt.

Hierfür hat sich die CDU-Fraktion frühzeitig bei der Landesregierung stark gemacht, nachdem sich bundesgesetzliche Regelungen geändert haben. Denn klar ist: Wenn die weit überwiegende Mehrheit der Haushalte in Sachsen-Anhalt nach wie vor analoge Radioempfangstechnik nutzt, dann muss dieser Übertragungsweg auch erhalten bleiben.

Außerdem haben die Koalitionsfraktionen eine Regelung getroffen, nach der lokale Rundfunkveranstalter aus Sachsen-Anhalt im Falle einer notwendigen Heranführung des Sendesignals an Einspeisepunkte des Kabelnetzes außerhalb ihres Verbreitungsgebietes finanziell entlastet werden.“

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