Missbrauchsvorwürfe beim WDR: Rundfunkrat fordert vorbehaltlose Aufarbeitung

In seiner Sitzung am 8. Mai hat sich jetzt auch der WDR-Rundfunkrat mit den Berichten über sexuelle Übergriffe in der Rundfunkanstalt und den angelaufenen Gegenmaßnahmen beschäftigt. Das Aufsichtsgremium sei zwar nichtfür disziplinarische Einzelmaßnahmen innerhalb des WDR oder für arbeitsrechtliche Bewertungen zuständig. „Als Vertreter der Allgemeinheit haben wir dagegen sehr wohl die Aufgabe, strukturelle Maßnahmen zu unterstützen, die beitragen, das Prinzip von null Toleranz gegenüber sexuellen Übergriffen zu verwirklichen“, erklärt der Rundfunkrats-Vorsitzende Andreas Meyer-Lauber.

Der WDR-Rundfunkrat fordert von den Senderverantwortlichen Maßnahmen, die „dazu beitragen, strukturelle Defizite und Risiken zu erkennen, um Fehlverhalten effektiv zu vermeiden.“ Er regt einen Ethik- und Verhaltenskodex und ein Meldeverfahren an, das die personenbezogenen Daten Beteiligter schütze. Die Rundfunkräte fordern den Intendanten zudem auf, „die Aufarbeitung bekannter Fälle sowie die Prävention sexueller und anderer Übergriffe innerhalb des WDR und im Wirkungskreis des Senders im Rahmen eines Schutzkonzeptes offensiv und vorbehaltlos voranzutreiben und notwendige Konsequenzen zu ziehen.“

Monika Wulf-Mathies – frühere Gewerkschaftsvorsitzende und ehemaliges Mitglied der EU-Kommission – soll den Umgang des WDR mit Hinweisen auf sexuelle Belästigung umfassend untersuchen. Für ihre unabhängige Prüfung will der WDR ihr Zugang zu allen Informationen, Vorgängen und Gesprächspartnern einräumen und ihre Ergebnisse veröffentlichen.

„Wir stellen uns auf den Prüfstand, denn wir haben nichts zu verbergen“, sagte WDR-Intendant Tom Buhrow. Einen Vorschlag zur Wahl der beiden Programmdirektoren und Programmdirektorinnen werde er dem Rundfunkrat nach Abschluss der Aufarbeitung unterbreiten. Zudem berichtete Buhrow dem  Rundfunkrat über weitere Sofortmaßnahmen wie spezielle Schulungen für Führungskräfte und betriebsöffentliche Dialogveranstaltungen. Der Rundfunkrat bestärkt den Intendanten, „nach innen und außen offensiv und transparent zu kommunizieren, dabei aber das Prinzip der Unschuldsvermutung zu wahren und die Persönlichkeitsrechte Betroffener zu schützen.“

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