Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag – Einnahmeplus des Rundfunkbeitrags öffnet Spielraum für die Werbereduzierung beim ARD-Radio

  • Donnerstag, 5. März 2015
  • Pressemitteilungen von: ARD, ZDF, Deutschlandradio, APR und VPRT

Pressemitteilung von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Nach dem vorläufigen Jahresabschluss des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio belaufen sich die Gesamterträge aus dem Rundfunkbeitrag für das Jahr 2014 auf 8,324 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den Erträgen 2013 sind das Mehrerträge von 643 Millionen Euro. Darin enthalten sind zu einem erheblichen Teil offene Forderungen, zu denen noch keine Zahlungen eingegangen sind.

Auf der Basis dieses Jahres und einer Abschätzung für 2015 und 2016 ergeben sich in der laufenden Periode 2013 bis 2016 Mehrerträge von insgesamt ca. 1,5 Milliarden Euro.

Diese Mehrerträge resultieren überwiegend aus dem einmaligen Meldedatenabgleich und der Direktanmeldung durch den Beitragsservice. Direkt angemeldete Rundfunkteilnehmer haben in der Vergangenheit keine Rundfunkgebühren oder -beiträge gezahlt. Rund drei Viertel der Mehrerträge im Jahr 2014 kommen aus der Direktanmeldung. Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor: „Wir haben nun eine deutlich höhere Beitragsgerechtigkeit, da die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks jetzt von allen getragen wird.“ Der ZDF-Intendant Thomas Bellut: „Das ist den Ehrlichen gegenüber nur fair. Damit ist eines der Hauptziele der Finanzierungsreform erreicht.“

Die Erträge aus diesen Direktanmeldungen waren in der Anmeldung der Rundfunkanstalten zum 19. KEF-Bericht nicht enthalten, da die Direktanmeldung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht beschlossen war. Daraus ergibt sich ein Großteil der Differenz zwischen den damals geschätzten Beitragseinnahmen und den heutigen vorläufigen Gesamterträgen. In den Mehrerträgen 2014 sind auch erhebliche Einmal-Effekte enthalten, weil Rundfunkbeiträge für 2013 zum Teil erst in 2014 erhoben wurden.

ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen die Mehreinnahmen nicht behalten, sie liegen auf Sonderkonten. Zur Verfügung steht den Sendern nur das Geld, das die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 19. Bericht als Finanzbedarf für die Jahre 2013 bis 2016 anerkannt hat.

Die Mehrerträge sind eine gute Nachricht für die Beitragszahler. Die Ergebnisse lassen erwarten, dass der Rundfunkbeitrag bis 2020 trotz steigender Kosten stabil bleiben kann. Exakte und endgültige Ergebnisse werden mit dem 20. KEF-Bericht vorliegen, der Anfang 2016 veröffentlicht wird.

Zur Information: Die Länder beabsichtigen, den Rundfunkbeitrag von17,98 Euro auf 17,50 Euro zum 1. April 2015 zu senken. Zudem soll der Rundfunk-beitragsstaatsvertrag im Hinblick auf notwendige Nachbesserungen evaluiert werden. Auch dies kann zu einer Reduzierung des Beitragsaufkommens führen.

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)
Einnahmeplus des Rundfunkbeitrags öffnet Spielraum für die Werbereduzierung beim ARD-Radio
Zur heutigen Pressemitteilung der Rundfunkkommission(*), wonach ARD, ZDF und Deutschlandradio in der laufenden Gebührenperiode insgesamt Mehrerträge von 1,5 Milliarden Euro über dem festgestellten Bedarf haben werden, reagiert Felix Kovac, Vorsitzender der APR: „Die Mehrerträge eröffnen medienpolitischen Gestaltungsspielraum unter anderem für die Reduzierung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Radio“, so Felix Kovac, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk. Er wiederholt die Forderung, bundesweit das „NDR-Modell“ einzuführen, wonach eine Landesrundfunkanstalt 60 Minuten Werbung in einem Radioprogramm mit nationalen Spots verkaufen kann. Saisonale Ausgleichszeiträume sollen unzulässig sein. Bei der Aufgabenverteilung zwischen Werbetöchtern und Anstalten müsse für Transparenz gesorgt werden.

„Angesichts des enormen finanziellen Spielraums kann die Medienpolitik diese für die finanzielle Basis des privaten Radios lebenswichtige Frage nicht weiter auf die lange Bank schieben“, so Kovac. Jedem Versuch, das „NDR-Modell“ zu verwässern, widerspricht Kovac: „Dann lieber gar keine Neuregelung als einen faulen Kompromiss.“

Der APR-Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf das im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio im April 2010 von Prof. Dr. Paul Kirchhof erstellte Gutachten zur Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Beitrag. Darin wird eine Überprüfung der Teilfinanzierung der Anstalten aus Werbung und Sponsoring gefordert: „Eine Finanzierung außerhalb des Abgabenrechts begründet die Gefahr, dass das Rundfunkprogramm zunehmend auf Massenattraktivität ausgerichtet wird und damit eine Erosion der Identifizierbarkeit öffentlich-rechtlicher Programme droht“.

(*) Pressemitteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 5. März 2015 „Mehreinnahmen sorgen auch in Zukunft für einen stabilen Rundfunkbeitrag“

Statement des VPRT-Vorstandsvorsitzenden, Dr. Tobias Schmid, zur heutigen Meldung der Rundfunkkommission der Länder
„Selten hätte ein solch beeindruckender Rechenfehler einen so positiven Effekt: Die Länder können Beitragsstabilität bis 2020 garantieren und die zunehmende Kommerzialisierung von ARD und ZDF durch Werbung eindämmen – oder kurz gesagt: alle gegebenen Versprechen einlösen. Es wäre merkwürdig, wenn die Länder diese Chance zur Stabilisierung des dualen Mediensystems nicht nutzen würden.“

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