Mega Radio SNA: Streit um verweigerte bundesweite Zulassung beschäftigt Kasseler Verwaltungsrichter

Die gemeinsame Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der 14 Landesmedienanstalten hatte Megaradio SNA am 12. September 2017 die bundesweite Zulassung verweigert. Der Augsburger Sender übernimmt bis zu 12 Stunden Programm am Tag vom russischen staatlichen Medienunternehmen Rossiya Segodnya (Russland heute) und wird in diesem Zusammenhang auch vergütet.

Mega Radio SNA, das aktuell u.a. in Hessen über DAB+ verbreitet wird, geht gegen die Entscheidung der Medienwächter vor dem Verwaltungsgericht in Kassel vor, ein Urteil wird in Kürze erwartet, das berichtet der Deutschlandfunk.

Die Medienanstalten argumentieren, dass das Gebot der Staatsferne im Falle von Mega Radio SNA nicht mehr gewährleistet sei. Zudem läge die Programmverantwortung in der gegebenen Konstellation teilweise nicht mehr beim deutschen Lizenznehmer. Die Berlin-Brandenburger Medienanstalt hatte erst Anfang Februar den Antrag von Mega Radio auf einen Sendeplatz im dortigen DAB+-Regelbetrieb abgelehnt. „Mega Radio konnte den Medienrat nicht davon überzeugen, dass das Programm vollständig unter ihrer alleinigen medienrechtlichen Verantwortung steht“, sagte mabb‐Direktorin Anja Zimmer am 1. Februar 2018. „Eine Zulassung für die DAB+‐Verbreitung konnte daher nicht erteilt werden.“

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