mabb-Medienrat vergibt UKW-Frequenzen an Radio TEDDY, radio B2 und Berliner Rundfunk 91,4

Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat in seiner gestrigen Sitzung Radio TEDDY erneut eine Zulassung sowie entsprechende Zuweisungen für die Frequenzen 90,2 MHz Berlin (Alexanderplatz) und 99,3 MHz Frankfurt/Oder (Booßen) erteilt. Die Frequenzen mussten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 MStV ausgeschrieben und neu vergeben werden, da die Zulassung von Radio TEDDY bereits einmal verlängert worden war. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens hatte sich nur Radio TEDDY um die Frequenzen beworben, so dass der Medienrat keine Auswahlentscheidung treffen musste.

Außerdem hat der Medienrat über die Neuvergabe der Frequenz 104,9 MHz Eberswalde entschieden. Die Frequenz wurde erneut der radio B2 GmbH zugewiesen, von der sie bereits in der Vergangenheit genutzt worden war. Da die Zulassung von radio B2 bereits einmal verlängert wurde, musste auch diese Frequenz gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 MStV ausgeschrieben werden. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens hatte sich nur radio B2 beworben, so dass auch hier keine Auswahlentscheidung notwendig war.

Schließlich hat der Medienrat die Zulassung des Berliner Rundfunk 91,4 für die Frequenzen 91,4 MHz Berlin (Alexanderplatz), 100,9 MHz Angermünde (Casekow), 104,2 MHz Frankfurt/Oder (Booßen) und 102,2 MHz Cottbus-Stadt gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 MStV um weitere sieben Jahre verlängert.

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