LfM-Bürgermedienpreis 2015: Einreichungsphase geht in die letzte Woche

Noch bis Sonntag (16. August 2015, 23:59 Uhr) haben alle Bürgerfunker und Bürgerfernsehmacher in NRW die Gelegenheit, ihre Beiträge für den Bürgermedienpreis der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) einzureichen. Bereits zum zwölften Mal vergibt die LfM den Bürgermedienpreis für herausragende Programmleistungen.

Im Bereich Bürgerfernsehen prämiert die LfM in diesem Jahr Beiträge in den Kategorien Lokales, Kurzfilm und Sehenswert. Im Bürgerfunk werden Preise in den Kategorien Lokales, Radiokunst und Hörenswert vergeben. Erstmalig können auch Sonderpreise für besondere Leistungen im Radio- und Fernsehhandwerk verliehen werden.

Machen Sie mit!

Die Beiträge zum Bürgermedienpreis müssen online eingereicht werden.
• Die Ausschreibungsunterlagen für den Bürgerfunk finden Sie hier.
• Zum Online-Anmeldeformular Bürgerfunk NRW.
• Die Ausschreibungsunterlagen für das Bürgerfernsehen NRW finden Sie hier.
• Zum Online-Anmeldeformular Bürgerfernsehen NRW.

Publikumspreise

Jeder eingereichte TV- und Radiobeitrag kann am jeweiligen Publikumspreis teilnehmen. Interessierte können in der Zeit vom 5. Oktober bis zum 1. November 2015 unter www.buergermedien.de für ihre Favoriten abstimmen.

Die Preisverleihung für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene findet am 21. November 2015 im LVR-Industriemuseum in Oberhausen statt. Am 24. November 2015 folgt die Preisverleihung für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre im SEA LIFE Oberhausen.

Kleingedrucktes
Teilnahmeberechtigt im Bereich Bürgerfunk sind Bürgerfunkgruppen sowie Schul- und Jugendradioprojektgruppen und Redaktionen, deren Beitrag in einem der NRW-Lokalradios in der Zeit vom 1. September 2014 bis 31. Juli 2015 gesendet wurde.

Teilnahmeberechtigt im Bereich Bürgerfernsehen NRW sind Bürgerinnen und Bürger, Bürgergruppen sowie Studierende aus den von der LfM geförderten Lern- und Lehrredaktionen, deren Fernsehproduktion in der Zeit vom 1. September 2014 bis 16. August 2015 im TV-Lernsender nrwision ausgestrahlt wurde. Produktionen, die im Kontext einer professionellen Medienausbildung entstanden sind, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Über die Vergabe der Preise entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine unabhängige Expertenjury, die von der LfM einberufen wird.

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