Gewinnspiele im Radio: Was ist erlaubt?

Gewinnspiele im Radio: Was ist erlaubt? 

Viele Radiosender veranstalten regelmäßig Gewinnspiele für ihre Hörer. Zu gewinnen gibt es mal einen Einkaufsgutschein, mal einen Urlaub und ab und zu sogar ein Auto. Der Betreiber muss dabei allerdings gut achtgeben, dass er die Gesetze einhält. Denn die Grenzen zum Glücksspiel, für das eine spezielle Lizenz nötig wäre, sind fließend. Und auch das Wettbewerbsrecht birgt einige Stolperfallen. 

Rechtliche Voraussetzungen für Gewinnspiele 

Grundsätzlich darf in Deutschland jedes Unternehmen ein Gewinnspiel veranstalten, eine spezielle Lizenz ist dazu nicht nötig. Das gilt auch für Radiosender. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden, die dem Verbraucherschutz dienen. So muss das Gewinnspiel unbedingt als solches bezeichnet werden. Außerdem müssen die Teilnahmebedingungen klar verständlich sein – und jedes Mal wiederholt werden, wenn es nach einem Break wieder um das Gewinnspiel geht. Diese Vorgabe wird auch als Transparenzgebot bezeichnet. Unter anderem muss deutlich werden, wer der Veranstalter des Gewinnspiels ist, wer teilnahmeberechtigt ist, wann der Einsendeschluss ist und wie die Teilnahme erfolgt. Außerdem ist ein Datenschutzhinweis nötig. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Gewinnspiel rechtskonform – vorausgesetzt, es werden keine unzulässigen Einsätze von den Teilnehmern verlangt. 

Unterschiede zu Casinospielen 

Denn darin besteht der wichtigste Unterschied zwischen einem Gewinnspiel und Glücksspielen im Casino. Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf nämlich höchstens eine Gebühr im Centbereich verlangt werden – im Radio werden diese meist in Form eines gebührenpflichtigen Anrufs erhoben. Bei Casinospielen sind hingegen deutlich höhere Beträge üblich. Zwar kann es sein, dass der Einsatz pro Runde nur im Centbereich liegt. Allerdings werden meist viele Runden auf einmal gespielt, sodass insgesamt hohe Beträge zusammenkommen. Ein weiterer Unterschied ist, dass bei Casinospielen der Gewinn nicht von vornherein feststeht. Er ist von der Höhe der Einsätze abhängig und es kann auch vorkommen, dass gar kein Gewinn ausgeschüttet wird. Beides ist bei einem Gewinnspiel nicht erlaubt. 

Sonderfall Freispiele 

Ein Sonderfall, der für Verwirrung sorgen kann, sind Freispiele. Denn dabei stellt das Casino den Einsatz, es entstehen also keine unmittelbaren Kosten für den Spieler. Trotzdem handelt es sich dabei immer noch um Glücksspiel und nicht um ein Gewinnspiel. Das liegt zum einen daran, dass Freispiele oft an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Bei einigen Spielen ist sogar das  Freispiele kaufen am Slot (Feature Drop) möglich, der Spieler erkauft sich die Bonusrunden also mit Geld. Es ist also nicht vom Glück abhängig, ob er in diesen Spielmodus mit erhöhter Gewinnwahrscheinlichkeit kommt, sondern vom Einsatz. Zudem fallen Freispiele nicht unter die Definition von Gewinnspielen, weil die Höhe des Gewinns nicht feststeht und eine Ausschüttung nicht zwingend erfolgt. Im Radio dürfen also keine Freispiele bei Casino-Games durchgeführt werden. 

Unzulässige Klauseln 

Darüber hinaus gibt es weitere Klauseln, die Radiosender bei der Veranstaltung von Gewinnspielen beachten müssen. So muss der Gewinn, der in Aussicht gestellt wird, auch zwingend vergeben werden. Das Gewinnspiel darf nicht ohne einen Gewinner beendet werden. Ebenfalls unzulässig ist es, vom Gewinnen eine Gegenleistung zu verlangen, damit er den Preis in Empfang nehmen kann. Nur mit Einschränkungen erlaubt ist es, die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Anmeldung für einen E-Mail-Newsletter abhängig zu machen. Hierbei müssen die Anforderungen an das Double-Opt-In-Verfahren erfüllt werden. Außerdem hat der Teilnehmer jederzeit die Möglichkeit, sich wieder vom Newsletter abzumelden. 

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen 

Bei Verstößen gegen die genannten Regeln kommen verschiedene Arten von rechtlichen Konsequenzen in Frage. Wenn die Vorgaben des Transparenzgebots nicht eingehalten werden oder unzulässige Klauseln vorkommen, fällt dies unter das Wettbewerbsrecht. Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden können die Folge sein. Diese sind oft mit hohen Anwaltsgebühren verbunden, die unter anderem vom Wert des ausgeschriebenen Gewinns abhängig sind. Wird der versprochene Gewinn nicht ausgezahlt, kann das sogar den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Die Staatsanwaltschaft wird auch dann aktiv, wenn das Gewinnspiel als illegales Glücksspiel eingestuft wird. In diesem Fall drohen hohe Geldstrafen. Aufgrund der rechtlichen Fallstricke und der potentiellen finanziellen Konsequenzen sollten Radiosender in jedem Fall ihre Gewinnspiel-Regeln von einem Anwalt überprüfen lassen, um Probleme zu vermeiden. 

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