Gerichtsurteil macht den Weg frei für regionale Werbung auf bundesweiten TV-Sendern

  • Donnerstag, 23. Dezember 2021
  • Pressemitteilung der Seven.One Entertainment Group

Heute hat das Landgericht Stuttgart ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt und final entschieden, dass regionale Werbung auf bundesweiten TV-Sendern rechtmäßig ist. Unabhängig vom Distributionskanal ist damit der Weg frei, regionalisierte Werbekampagnen auf den Sendern der Seven.One Entertainment Group auszuspielen und hierfür neue Kundengruppen zu erschließen.

Wolfgang Link, Vorstand ProSiebenSat.1 Media SE und CEO Seven.One Entertainment Group: „Die Adressierbarkeit von Werbekampagnen im TV ist ein wichtiger Wachstumsfaktor für unsere Vermarktung. Der heutige Gerichtsentscheid erschließt neue Potenziale. Denn er ermöglicht uns, ab 2022 die große Nachfrage nach regional adressierbarer Werbung zu bedienen. Gleichzeitig ist diese richterliche Entscheidung ein wichtiger Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen mit Internetplattformen, die schon heute im Netz weitreichende Regionalisierungsmöglichkeiten haben.“

Hintergrund des heutigen Urteils ist eine Klage des österreichischen Mode-Einzelhandelsunternehmens Fussl Modestraße, das seine TV-Kampagne auf ProSieben in Bayern regional ausstrahlen wollte. Durch das Urteil ist das nun möglich und Rechtssicherheit gegeben. Bereits im Februar 2021 hatte der Europäische Gerichtshof in diesem Verfahren darauf verwiesen, dass das deutsche Regionalwerbeverbot für nationale Fernsehsender rechtswidrig sein könnte, da Internetplattformen entsprechende Werbedienstleistungen erbringen dürfen.

Thomas Wagner, Geschäftsführer und Chief Sales Officer Seven.One Entertainment Group: „Endlich ist regionale Werbung auch im TV rechtmäßig. Fernsehen steht für schnellen Reichweitenaufbau und damit hohe Aufmerksamkeit. Regionale Werbung im TV erschließt nun zusätzliche Potenziale – etwa für Kund:innen mit Fokus auf einzelne Bundesländer. Wir können jetzt auf Basis der wegweisenden Gerichtsentscheidung hierfür eine Lösung anbieten und TV-Werbung genau dorthin bringen, wo es für unsere Kund:innen am wirkungsvollsten ist. Gemeinsam mit unserem Kunden Fussl Modestraße werden wir nun eine erste Kampagne kurzfristig umsetzen.“

Ernst Mayr, Geschäftsführung FUSSL Modestraße: „Für uns war es überraschend, dass eine regionale TV-Kampagne in Bayern rechtlich nicht möglich war. Als regional agierendes Modeunternehmen ist das für uns allerdings äußerst wichtig und war gegenüber den bundesweit agierenden Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil. Darüber hinaus hielten wir diese Ungleichbehandlung lokaler Medien und internationaler Digital-Plattformen für falsch, da etwa das Fernsehen eine wichtige gesellschaftliche Rolle einnimmt und wichtig für den Pluralismus unserer Gesellschaft ist. Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich und werden sehr bald auf den Sendern der Seven.One Entertainment Group zu sehen sein.“

Escape drücken, zum schließen