Eilverfahren beim Verwaltungsgericht: ENERGY darf in Hamburg zunächst weitersenden

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 14. Mai 2020 angeordnet, dass der Radiosender ENERGY Hamburg auf seinen bisherigen UKW-Frequenzen über den 31. Juli hinaus bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weitersenden darf. Dieser Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Olaf Hopp, Bild: ENERGY

Olaf Hopp, Geschäftsführer ENERGY Hamburg: „Besonders für unsere Hamburger Belegschaft freut es mich sehr, dass das Verwaltungsgericht unserer Sicht der Dinge und Argumentation gefolgt ist und wir diesen wichtigen Etappensieg erzielt haben. Wir dürfen und werden nun zunächst bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens weitersenden und die junge Hamburger Hörerschaft weiterhin über UKW mit unserem lokalen Programm versorgen.“

Im November 2019 hatte der Medienrat der MA HSH die Entscheidung getroffen, ENERGY Hamburg über den Juli 2020 hinaus keine UKW Frequenzen mehr zuzuweisen. Dagegen war ENERGY Hamburg gerichtlich vorgegangen. Das Gericht hat dem Sender nun im Eilverfahren Recht gegeben.

(Pressemitteilung von ENERGY Deutschland)

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