Dreizehn Bewerber für UKW-Frequenzen in Hamburg

Insgesamt dreizehn Veranstalter haben sich auf die Ausschreibungen von UKW-Übertragungskapazitäten in Hamburg der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) beworben. Erstmals seit 1991 hatte die MA HSH im Februar 2019 einen Großteil des UKW-Spektrums in Hamburg neu ausgeschrieben, da die bestehenden Zuweisungen nicht weiter verlängert werden können. Es handelt sich dabei um die Versorgungsgebiete, in denen zurzeit die Radioprogramme Energy Hamburg, Radio Hamburg, Rock Antenne Hamburg, 917XFM und Hamburg Zwei verbreitet werden.

Radio Hamburg (Hamburg-Moorfleet 103,6 MHz 80 kW, Cuxhaven/Otterndorf 88,5 MHz 2 kW) und Rock Antenne Hamburg (Hamburg-Höltigbaum 106,8 MHz32 kW, Cuxhaven / Otterndorf 93,6 MHz 2kW) sind jeweils die einzigen Bewerber auf ihre angestammten UKW-Frequenzen.

ENERGY Hamburg und Flux FM haben sich auf das bisherige Energy-Netz beworben (Hamburg HH-Turm 97,1 MHz 0,1 kW, Hamburg Bergedorf/Lohbrügge 100,9 MHz 0,1 kW, Wedel 101,6 MHz 0,075 kW). Hamburg Zwei bekommt mit Metropol FM und Radio Paradiso zwei Mitbewerber um seine bisherige UKW-Kette (Hamburg 140 HH-Turm 95,0 MHz 0,1 kW, Hamburg Bergedorf/Lohbrügge 88,1 MHz 0,1 kW, Ahrensburg 105,8 MHz 0,5 kW).

Am meisten Bewerbungen gingen für das veränderte UKW-Netz 5 ein. Die bisher von XFM 91,7 vom Heinrich-Hertz-Turm genutzte 91,7 MHz soll nach Bergedorf wandern, stattdessen wurde die bisher von Radio Hamburg als sogenannte Cityfrequenz genutzte 104,0 MHz (0,15 kW) diesem Netz zugeordnet. Neben dem Rock Antenne Hamburg-Ableger 917XFM gehen hier auch das Internetradio Byte.FM, das aktuell auf der 91,7 MHz bereits für drei Stunden am Tag zu hören ist, egoFM und Radio Teddy ins Rennen. Radio Hamburg plant mit HAMSTURAD – dem Hamburger Studierenden-Radio ein neues Projekt. Und Radio 21 und der Rockland Radio-Gesellschafter Klambt-Verlag möchten mit „Hamburg.FM“ die Hansestadt erobern.

Die MA HSH wird nun die eingegangenen Anträge hinsichtlich ihrer formalen und materiellen Zulässigkeit prüfen. Sodann werden Verständigungsgespräche gemäß § 26 Abs. 4 Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein (MStV HSH) geführt. Der Medienrat der MA HSH will im Herbst 2019 die Zuweisungsentscheidung treffen.

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