DIVICON MEDIA kritisiert Entscheidung der Bundesnetzagentur

  • Montag, 9. Januar 2017
  • Pressemitteilung DIVICON MEDIA

In den am 21.12.2016 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten neuen Preisen für die Mitbenutzung bestehender Sendeantennen sieht die DIVICON MEDIA, technischer Full-Service-Dienstleister für Rundfunkunternehmen, eine ausgelassene Chance, tatsächlich Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb im Sendernetzbetrieb zu schaffen. Zwar hat die Bundesnetzagentur richtig erkannt, dass die Mitbenutzungspreise nur auf Grundlage der Restbuchwerte vorhandener Anlagen festgelegt werden können, ließ aber gleichzeitig viel zu viel Spielraum für weitere Kostenelemente.

Zum einen ist unklar, warum Anlagen nicht mehr über fünfzehn, sondern über zwölf Jahre abgeschrieben werden können und warum Rückbaukosten überhaupt Teil der Berechnung sind, da diese letztlich schon mit der Investition abgegolten wurden. Zusätzlich lässt die Bundesnetzagentur jährlich drei Millionen Euro Ersatzinvestitionen des bislang monopolistisch agierenden Dienstleisters Media Broadcast in die Preisgestaltung einfließen. Dabei bleibt völlig offen, wofür diese Investitionen eingesetzt werden und ob die Höhe im richtigen Verhältnis zu Investitionen in den vergangenen Jahren steht.
Media Broadcast bekommt mit dem nun von der BNetzA vorgeschlagenen Preisniveau weiterhin garantierte Monopolgewinne. Damit werden auch künftig Wettbewerber benachteiligt. Media Broadcast kann zudem im Vergleich zu Wettbewerbern bei anderen Diensten durch eine Dumpingstrategie diese aus dem Markt drücken bzw. den Markt verzerren.

„Das ist kein gutes Signal an die Radiobranche in Deutschland! Denn die neuen Preise lassen einen wirklichen Markt im Sendernetzbetrieb einfach nicht zu. Auch wenn die Bemühungen der Bundesnetzagentur deutlich sichtbar sind, bleibt die Regulierung ein schlechter Kompromiss. Die Mitbenutzungspreise liegen trotz einer leichten Senkung immer noch deutlich über den realen Kosten der Media Broadcast“, erklärt Mike Lehmann, Geschäftsführer der DIVICON MEDIA und äußert erhebliche Zweifel an den veranschlagten Kosten für Ersatzinvestitionen: „Im Sinne der Radioveranstalter begrüßen wir jede Investition in die technische Infrastruktur, nur müssen diese eindeutig benannt, konkret geplant und durchgeführt worden sein.“

Das Leipziger Unternehmen hatte im Zuge des Regulierungsprozesses vorgerechnet, dass sogar ein kompletter Neubau des Antennennetzes in Deutschland weit unter den bisher regulierten Preisen möglich wäre – und auch weit unter den nun vorgelegten Preisen. Leider ist ein Neubau nicht möglich, da die Antennenstandorte für die UKW-Frequenzen nicht duplizierbar sind. Also werden sich die Radiounternehmen auch zukünftig auf zu hohe Verbreitungskosten für die Ausstrahlung ihrer Programme einstellen müssen. Zudem verhindert die Entscheidung der BNetzA eine Modernisierung der Radioverbreitung mit neuen, innovativen Ideen, Konzepten und Lösungen. Dennoch betont die DIVICON MEDIA ihren Anspruch, weiter am Aufbrechen der alten Strukturen zu arbeiten und Radiounternehmen eine bessere, modernere und günstigere Alternative zu bieten.

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