Digitalradio: Medienanstalten arbeiten an zweitem Bundesmux

Seit Jahren wird über die Einführung einer zweiten nationalen Abdeckung mit bundesweiten Digitalradio-Programmen diskutiert. Es gab auch schon vor einigen Jahren Presseartikel, dass es schon bald soweit sei. Selbst ein ambitionierter Plattformbetreiber stand mit der PRD – Privates Radio Deutschland GmbH in den Startlöchern. Im nachhinein muß man aber bemerken, dass alle Versuche einen nationalen zweiten Bundesmux auf die Beine zu stellen bisher gescheitert sind.

Nun soll es einen neuen Anlauf geben. Der Leipziger Immobilienmanager Steffen Göpel hat bei den Landesmedienanstalten angezeigt, den zweiten Bundesmux betreiben zu wollen (meedia.de berichtete u.a.). Zumindest das nötige Kleingeld sollte Göpel zur Verfügung stehen, so hat er die Digital Audio Broadcasting Plattform DABP GmbH gegründet – laut Handelsregister mit 25.000 € Stammkapital. Als Geschäftsführer ist Florian Schuck eingetragen, der zeitgleich als Geschäftsführer von den Brandenburger Lokalradios und The Radio Group GmbH im Handelsregister steht.

Nun sind die Landesmedienanstalten aufgerufen für den zweiten Bundesmux einen Bedarf festzustellen. Bereits in einer ihrer nächsten Zusammenkünfte könnte bereits eine Entscheidung über die Bedarfsanmeldung fallen. Dazu müssen die Medienanstalten einstimmig entscheiden und genau da dürfte ein erstes Problem liegen. Nicht alle Medienanstalten sprechen bei der Einführung von DAB+ mit einer Stimme. So hatte vor einigen Wochen ein FAZ-Bericht von Jürgen Brautmeier und Marc Jan Eumann für Aufsehen gesorgt. Brautmeier ist Chef der Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen, Eumann Chef der Staatskanzlei in NRW. Beide sprechen sich sehr intensiv gegen den weiteren Ausbau von DAB+ aus. Allerdings werde Brautmeier sich nicht gegen die Einführung eines zweiten Bundesmuxes stellen, wie die radioWOCHE erfuhr. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich auch die restlichen Landesmedienanstalten für den neuen Bundesmux aussprechen.

In einem weiteren Schritt müssen die Ministerpräsidenten den Bedarf beschließen und dies der Bundesnetzagentur mitteilen. Diese weist dann die dazu erforderlichen Frequenzen aus. Die Zuordnung der Frequenzen erfolgen dann durch die Landesregierungen bzw. Landesmedienanstalten. Erst dann kann ausgeschrieben werden. Sollte es dazu kommen, soll der zweite nationale Multiplex als Plattform ausgeschrieben werden. Damit könnte der Plattformbetreiber erstmals selbst über die Senderbelegung entscheiden.

Es stellt sich aber noch ein ganz anderes Problem. So stellt sich die Frage, ob es für den zweiten Bundesmux überhaupt die passenden Frequenzen gibt. Dazu beraten aktuell u.a. die Technische Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) und die Produktions- und Technik-Kommission (PTKO) der ARD mit der Bundesnetzagentur.

Auch wenn die ersten Schritte für einen zweiten Bundesmux gemacht sind, so erscheint ein Sendestart vor 2018 als eher unwahrscheinlich.

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