Deutschlandradio-Hörfunkrat verabschiedet Programmdirektor Andreas-Peter Weber

  • Montag, 15. März 2021
  • Pressemitteilung von Deutschlandradio

Der Hörfunkrat von Deutschlandradio hat bei seiner ersten Sitzung in diesem Jahr am 11. März Andreas-Peter Weber als Programmdirektor von Deutschlandradio verabschiedet und zugleich seine Nachfolgerin Jona Teichmann begrüßt, die am 1. April in dieser Funktion folgt.

In der Videokonferenz würdigte Frank Schildt als Vorsitzender des Hörfunkrats die Verdienste Webers für Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova: „Andreas-Peter Weber hat in den vergangenen zehn Jahren die Profilierung der drei Programme maßgeblich vorangetrieben. Er hat den nationalen Hörfunk in einer sich radikal wandelnden Medienlandschaft zukunftssicher ausgerichtet – und sich auch dann nicht gescheut, Verantwortung zu übernehmen, wenn Veränderungsprozesse in dem einen oder anderen Fall schmerzhaft sein konnten. Als Hörfunkrat und Programmausschuss bedanken wir uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.“ Auch Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue dankte Andreas-Peter Weber für seine erfolgreiche Arbeit. Neben der Positionierung und Ausrichtung der Programme sei insbesondere ihre Verankerung in der digitalen Welt ein „Riesenerfolg“.

Ausführlich informierte sich der Hörfunkrat über den aktuellen Stand bei der ausgesetzten Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Deutschlandradio hatte kurz nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sich mit der ausstehenden Anhebung um 86 Cent erst zu einem späteren Zeitpunkt zu befassen, zahlreiche kurzfristig umsetzbare Sperrmaßnahmen im Haushalt beschlossen. Angesichts der Hinweise des Bundesverfassungsgerichts auf nachträgliche Kompensationsmöglichkeiten wurden insbesondere festeingeplante und erforderliche Projekte und größere Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie der weitere Ausbau des DAB+-Sendernetzes aufgeschoben. Auch die geplante Erhöhung der Zuschüsse für die Orchester und Chöre der roc Berlin GmbH wurde ausgesetzt, genauso wie die vorgesehene Anhebung der Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ausdrücklich nicht angetastet wurden Programmmittel. Mittlerweile liegen die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Stellungnahmen der Bundesländer vor, eine Stellungnahme der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) soll in Kürze folgen.

Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue informierte in der Sitzung auch über aktuelle Themen und Projekte rund um Deutschlandradio und die Programme. Dazu gehört unter anderem die auf Initiative der Bremischen Landesmedienanstalt erfolgte Gründung des Bündnisses „Medien für Vielfalt“ zusammen mit ARD, ZDF, Deutscher Welle, der Mediengruppe RTL und ProSiebenSat.1 Media SE. Mit Blick auf künftige Audio-Angebote wies Raue unter anderem auf ein Projekt hin, das in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut entwickelt wurde: Unter dem Namen „Voice Versa – Zwei Sprachen, eine Story“ startet im April ein neuer mehrsprachiger Podcast, der damit experimentiert, Mehrsprachigkeit im Radio abzubilden und persönliche Migrationsgeschichten erzählt.

Als Vorsitzender des Nichtständigen Ausschusses Drei-Stufen-Test berichtete Michael Deutscher in der Sitzung außerdem über den aktuellen Prüfungsstand. Der Drei-Stufen-Test ist ein Genehmigungsverfahren für öffentlich-rechtliche Telemedienangebote. Im Rahmen des Tests wird festgestellt, ob das aktuell vorliegende Telemedienkonzept von Deutschlandradio vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst ist. Dazu werden Stellungnahmen eingeholt und ein Gutachten zu den Auswirkungen des Konzepts auf alle relevanten Märkte in Auftrag gegeben. Der Hörfunkrat sprach sich einstimmig dafür aus, die Vergabe dieses Gutachtens in Kürze durch ein Interessenbekundungsverfahren anzugehen.

Bereits am Vortag hatte sich der Programmausschuss des Hörfunkrats mit mehreren Themen befasst, die in diesem Jahr die Programme prägen werden. Dabei ging es unter anderem um die standortübergreifende Zusammenarbeit der Funkhäuser in Köln und Berlin, durch die die fachliche Expertise in den Redaktionen gestärkt werden soll. Sehr ausführlich informierten sich die Ausschussmitglieder außerdem darüber, wie sich die Programme auf die zahlreichen Wahlen in diesem Jahr vorbereiten.

Der Hörfunkrat beschäftigte sich schließlich mit einer Programmbeschwerde zu folgendem Angebot: Kommentar „Brandstiftung darf sich nicht lohnen“ vom 11. September 2020 in der Deutschlandfunk Kultur-Sendung „Studio 9“ und der Deutschlandfunk-Sendung „Themen der Woche“. Die Mitglieder haben nach Beratung die Beschwerde als nicht abhilfefähig beschieden, da sie keine Verletzung der Programmgrundsätze erkennen konnten.

Der Deutschlandradio-Hörfunkrat besteht aus Vertretern aller Bundesländer, Abgesandten der Bundesregierung sowie Repräsentanten der Landesverbände und gesellschaftlich relevanter Gruppen. Er hat unter anderem die Aufgabe, Richtlinien für die Sendungen aufzustellen und deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Bestimmungen zu überwachen. Der Hörfunkrat tagt in der Regel öffentlich. Die nächste Sitzung findet am 17. Juni 2021 statt.

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