Bundesrat lehnt Volksinitiative „Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren“ ab

  • Donnerstag, 18. August 2016
  • Pressemitteilung des Bakom

Der Bundesrat hat sich heute mit der Volksinitiative „Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)“ befasst. Diese fordert die Abschaffung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren und der damit verbundenen Finanzierung von Radio und Fernsehen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Annahme der Volksinitiative einschneidende Auswirkungen auf die Schweizer Medienlandschaft hätte und den Medienplatz Schweiz erheblich schwächen würde. Die Meinungs- und Angebotsvielfalt in den elektronischen Medien würde stark eingeschränkt. Dies widerspricht der medienpolitischen Haltung des Bundesrates grundlegend, weshalb er die Volksinitiative ohne Gegenentwurf ablehnt.

Die Initiative „Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)“ wurde am 11. Dezember 2015 mit 112’191 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie will erreichen, dass die konzessionierten gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehveranstalter keine Beiträge aus den Empfangsgebühren mehr erhalten. Ausserdem sollen auch weitere direkte Subventionszahlungen an Radio- und Fernsehveranstalter in Zukunft unterbleiben. Die Initiantinnen und Initianten begründen ihr Anliegen damit, dass die SRG über ein „Quasi-Monopol“ verfüge. Dieses sei aufzuheben und durch einen fairen Medienwettbewerb zu ersetzen.

In seiner heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat gegen die Initiative ausgesprochen. Er wird diese dem Parlament ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfehlen. Damit bekräftigt er seine Haltung, wie er sie im Bericht vom 17. Juni 2016 zum Service public im Medienbereich dargelegt hat. Darin ist er zum Schluss gekommen, dass die Schweiz auch in Zukunft eigenständige, in allen Sprachregionen vergleichbare, qualitativ gute, unabhängige und einforderbare Radio- und Fernsehangebote braucht und dafür die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen.

Die Annahme der Volksinitiative hätte einschneidende Auswirkungen auf das Angebot der elektronischen Medien in der Schweiz. Sie hätte eine drastische Reduktion des Leistungsangebots der konzessionierten, bislang gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehveranstalter zur Folge. Besonders stark betroffen wären die französisch-, italienisch- und rätoromanischsprachige Schweiz.

Der Bundesrat wird seine Botschaft zur Volksinitiative bis am 11. Dezember 2016 an das Parlament überweisen.

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