Bund und Länder beschließen Digitalradiopflicht

Die Digitalradiopflicht für Empfangsgeräte hat die letzte Hürde genommen. Die Regelung ist Teil der aktuellen Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die heute der Bundesrat beschlossen hat.

Damit müssen ab dem 21. Dezember 2020 Radios in Neuwagen den Empfang von DAB+ ermöglichen. Auch für stationäre Radiogeräte mit Display gilt dann eine Digitalradiopflicht, diese müssen künftig den Empfang digitaler Programme via DAB+ oder Internetradio beherrschen. Ausgenommen sind hingegen explizit Smartphones und andere Geräte, bei denen der Radioempfang eine “Nebenfunktion” darstellt.

Der Bundestag hatte den Gesetzesentwurf zuvor am 17. Oktober nach einer Empfehlung seines Ausschusses für Wirtschaft und Energie angenommen. Das Gesetz tritt in Kraft, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Bund und Länder setzten mit der TKG-Novelle die Ende 2018 verabschiedete EU-Richtlinie zur Interoperabilität beim Radio-Empfang in deutsches Recht um.

Wir setzen auf Digitalradio, also DAB+. Die Qualität und die flächendeckende Verbreitung überzeugt überall, auch in den ländlichen Regionen. Dass es nun gelungen ist, den digital-terrestrischen Rundfunkstandard im Telekommunikationsgesetz zu verankern, ist wichtig für die bessere Verbreitung von DAB+ fähigen Endgeräten. Der Gesetzgeber entspricht damit auch einer Empfehlung des Digitalradio Boards für eine verpflichtende digitale Schnittstelle. Das ist ein echter Meilenstein. Mit der jetzt bundesweit einheitlichen Regelung profitieren Hörerinnen und Hörer in ganz Deutschland von mehr Programmauswahl und besseren Klang. Hersteller, Händler und Programmanbieter verfügen über die nötige Planungssicherheit für die Umstellung ihres Geräteportfolios.“
Heike Raab (SPD), Medienstaatssekretärin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, die traditionell die Rundfunkangelegenheiten der Länder koordiniert.

An DAB+ führt auch gesetzlich jetzt kein Weg mehr vorbei. Mit der Novelle wird die Digitalisierung des Hörfunks maßgeblich beschleunigt. Als nationale Interoperabilitätsverpflichtung wird sie die Verbreitung und Akzeptanz von DAB+ in ganz Deutschland verbessern. Die Festschreibung fördert den Zugang zu digitalen Angeboten und ist deshalb auch ein wichtiger Beitrag für den Verbraucherschutz. Mit dem Digitalradio Board werden wir uns weiter dafür einsetzen, das digitale Radio als robustes, niedrigschwelliges und barrierefreies Medium zu stärken.“
Dorothee Bär (CSU), Staatsministerin für Digitales im Kanzleramt.

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