Bürger sollen sich online zum Medienstaatsvertrag äußern

  • Montag, 23. Juli 2018
  • mit Pressematerial der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Die Rundfunkkommission der Länder – in der sich die 16 Bundesländer zur Abstimmung einer gemeinsamen Medienpolitik zusammenfinden – hat am 13. Juni 2018 einen ersten Arbeitsentwurf für einen Medienstaatsvertrag, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ersetzen soll, beraten.

Dieser enthält Regelungsvorschläge zu den drei großen Bereichen Rundfunkbegriff (Zulassungspflicht/Streaming), Plattformregulierung (Smart-TVs und OTT-Streamingangebote) und erstmals auch für sogenannte Intermediäre wie Social Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale. „Nun sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Verbände sowie Unternehmen und Personen aus der Medienwirtschaft ebenso zur Online-Beteiligung aufgerufen wie Bürgerinnen und Bürger“, heißt es in der Pressemitteilung aus Rheinland-Pfalz, das den Vorsitz in der Rundfunkkommission traditionell innehat. Die Onlinebeteiligung auf rundfunkkommission.rlp.de/ läuft bis zum 26. August 2018.

Als Medienintermediär soll demnach „jedes Telemedium, das auch journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregiert, selektiert und allgemein zugänglich präsentiert, ohne diese zu einem Gesamtangebot zusammenzufassen“ definiert werden. „Insbesondere sind Medienintermediäre a) Suchmaschinen, b) Soziale Netzwerke, c) App Portale, d) User Generated Content Portale, e) Blogging Portale, f) News Aggregatoren“, heißt es im Entwurf weiter. Die Vorschriften des neuen VI. Abschnitts im Staatsvertrag gelten allerdings nicht für Medienintermediäre, die weniger als eine Million Nutzer („Unique User“) in Deutschland pro Monat erreichen, auf die Aggregation, Selektion und Präsentation von Inhalten mit Bezug zu Waren oder Dienstleistungen spezialisiert sind oder ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen. Der Entwurf sieht zudem das sogenannte Marktortprinzip vor, demzufolge alle diejenigen Marktakteure erfasst werden sollen, deren Angebote zur Nutzung in Deutschland bestimmt sind – unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben.

Für den Rundfunk im Internet ist eine neu gefasste Bagatellregelung vorgesehen, nach der „Rundfunkprogramme, die aufgrund ihrer geringen journalistisch-redaktionellen Gestaltung, ihrer begrenzten Dauer und Häufigkeit der Verbreitung, ihrer fehlenden Einbindung in einen auf Dauer angelegten Sendeplan oder aus anderen vergleichbaren Gründen nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten,“, bzw. „2. Rundfunkprogramme, die jedenfalls weniger als 5000 Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden,“ und „3. Rundfunkprogramme im Internet, die regelmäßig im Monatsdurchschnitt weniger als 20.000 Zuschauer erreichen [oder vorwiegend dem Vorführen und Kommentieren des Spielens eines virtuellen Spiels dienen]“, keiner Zulassung durch die Landesmedienanstalten bedürfen sollen. „Die bisher im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Option, für Einrichtungs- oder Veranstaltungsrundfunk ein vereinfachtes Zulassungsverfahren vorzusehen, entfällt. Entsprechende Fälle können künftig ggfs. über die Bagatellregelung erfasst werden“, schreibt die Rundfunkkommission.

Die inhaltliche Federführung zu den einzelnen Regelungsbereichen liegt bei den Ländern Hessen (Rundfunkbegriff), Nordrhein-Westfalen (Plattformregulierung) und Hamburg (Intermediäre). Die Rundfunkkommission beabsichtigt, im Herbst über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zu beraten.

„Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, Streaming oder User-Generated-Content sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben. Hier wollen wir als Bundesländer die Grundlage für eine zeitgemäße Regulierung schaffen. Daher laden wir Bürgerinnen und Bürger sowie Medienschaffende  ein, aus dem Rundfunkstaatsvertrag einen Medienstaatsvertrag zu machen“, erklärte Heike Raab, Staatssekretärin für Medien und Digitales in Rheinland-Pfalz, dem Bundesland, das wie angesprochen der Rundfunkkommission vorsitzt.

„Wir wollen Entfaltungsräume für die vielen Kreativen eröffnen. Gleichzeitig wollen wir auch Standards erhalten und sichern. Von den Neuregelungen sollen alle profitieren: Medienschaffende genauso wie Nutzerinnen und Nutzer. Wir haben uns deshalb bereits in diesem frühen Stadium entschieden, die auf dem Tisch liegenden Vorschläge mit und in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Wir wünschen uns hier eine breit geführte Debatte“, erläuterte Raab.

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