BNetzA: Regulierung von Antennenkäufern grundsätzlich möglich

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist nach einer intensiven rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine telekommunikationsrechtliche Marktregulierung der UKW-Antennenerwerber – insbesondere der Finanzinvestoren – künftig grundsätzlich möglich ist, das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR). Im nächsten Schritt wolle man nun zügig klären, ob und welche Anbieter über beträchtliche Marktmacht für Antennenvorleistungen in ihrem jeweiligen Verbreitungsgebiet verfügen und daher einer Regulierung zu unterwerfen wären, erklärte BNetzA-Präsident Jochen Homann demnach in einem Interview mit dem schleswig-holsteinischen Sender R.SH.

Die Behörde wolle zeitnah Auskünfte von den Akteuren aus den entsprechenden Märkten anfordern. Die Fristsetzung seitens der Media Broadcast, die nach dem 30.06.2018 keine Übergangsvereinbarungen mehr anbieten will, habe man dabei im Blick, sagte Homann im Gespräch mit R.SH weiter.

Unterdessen haben die Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen von 32 Radioveranstaltern aus ganz Deutschland, die nach eigenen Angaben zusammen rund 28 Millionen Hörer erreichen, wegen der aktuellen Situation ein gemeinsames Schreiben an den neuen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gerichtet, das vermeldet ebenfalls der Privatradioverband APR. Zu den Unterzeichnern gehören APR-Vorstand Rainer Poelmann (Regiocast) und der VPRT-Hörfunk-Chef Klaus Schunk (Radio Regenbogen) – ebenso haben u.a. FFH, Radio NRW und die Berliner RTL-Programme unterschrieben.

Sie sprechen darin von einer „dramatischen Lage“. Das Vorgehen der Media Broadcast zeige, dass die Rundfunkverbreitung in Deutschland zum Spielball privater Finanzinvestoren geworden sei, zitiert die APR aus dem Schreiben. Das widerspreche dem Verfassungsrang der Hörfunksender und dem in weiten Teilen bestehenden Versorgungsauftrag der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten, argumentieren die Radioveranstalter. Es erschließe sich nicht, dass im Bereich des UKW-Netzes andere Maßstäbe gelten sollten als bei der Gas-, Wasser- oder Stromversorgung.

„Sehr geehrter Herr Bundesminister, die Drohung, eine Vielzahl von Radiostationen in Deutschland abzuschalten, steht nun zum 30. Juni 2018 im Raum. Deshalb möchten wir Sie bitten, im Rahmen Ihrer fachaufsichtlichen Kompetenzen gegenüber BNetzA und BKartA für ein regulatorisches Eingreifen der beiden Behörden Sorge zu tragen. Wir sehen dabei den höchst intransparenten Verkaufsprozess der für den öffentlichen Versorgungsauftrag relevanten UKW-Infrastruktur genauso als Handlungsgegenstand wie die Frage einer standortbezogenen Marktdefinition als Grundlage für eine telekommunikationsrechtliche Entgelt- und Zugangsregulierung aller Antennen und Erwerber.“ (Auszug aus dem Schreiben vom 18. April 2018, Quelle: APR)

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