Bedarfsanmeldung für zweiten DAB+ Multiplex

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer heutigen Sitzung in Leipzig beschlossen, die Bedarfsanmeldung für einen zweiten bundesweiten DAB+-Multiplex für private Programme über die Länder bei der Bundesnetzagentur vorzubereiten. Siegfried Schneider, Vorsitzender der ZAK: „Ein den ersten DAB+-Multiplex und die in den einzelnen Ländern bestehenden Multiplexe ergänzendes, weiteres bundesweites Hörfunkangebot erweitert nicht nur die Angebotsvielfalt im digitalen Hörfunk, es kann auch einen Beitrag zur künftigen Entwicklung des digital-terrestrischen Hörfunkmarkts leisten.“

Hintergrund der Bedarfsanmeldung für einen zweiten digitalen Multiplex ist laut einer Pressemitteilung „unter anderem das nachhaltige Interesse des Marktes an der bundesweiten Verbreitung eines Hörfunkpakets über DAB+“. Ein nachhaltiges Interesse konnte in einer gerade erst erfolgten bundesweiten Ausschreibung von Übertragungskapazitäten im ersten DAB+ Multiplex allerdings nicht festgestellt werden.

Sollte die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober in Rostock die Zuordnung von Übertragungskapazitäten an die Landesmedienanstalten einstimmig beschließen, kommt es zu einer medienrechtlichen Ausschreibung. In der ersten Jahreshälfte 2017 könnte dann die Zuweisung durch die ZAK oder – im Fall einer Auswahlentscheidung – durch die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) erfolgen.

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