Bayerische Privatradios erheben Klage gegen Frequenztausch von BR Klassik und BR puls und landesweite UKW-Aufschaltung des BR-Jugendprogramms

  • Mittwoch, 11. Februar 2015
  • Pressemitteilung Privater Hörfunk in Bayern

Die bayerischen privaten Radioveranstalter – rund vierzig Veranstaltergesellschaften, die 60 lokale/regionale Radiosender vertreten, sowie der landesweite Radiosender ANTENNE BAYERN – haben gegen den (öffentlich-rechtlichen) Bayerischen Rundfunk („BR“) Klage beim Landgericht München I erhoben. Anlass dafür ist der geplante Frequenzwechsel des bisher digital ausgestrahlten Jugendradios BR PULS mit den UKW-Frequenzen von BR-Klassik.

Dieser Frequenzwechsel verstößt nach Auffassung der privaten Radiosender gegen Wettbewerbs-, Kartell- und Verfassungsrecht. BR PULS soll nach dem vom Rundfunkrat des BR für 2018 beschlossenen Frequenzwechsel, bayernweit über UKW als weiteres BR-Wettbewerbsprogramm zu den privaten Radiosendern verbreitet werden. Ziel der Klage ist eine Verurteilung des Bayerischen Rundfunks, den geplanten Frequenzwechsel zu unterlassen. Die Privatsender legen in ihrer Klage dar, dass der geplante Frequenzwechsel rechtswidrig ist, weil er die Interessen der Privaten wie der Verbraucher gleichermaßen beeinträchtigt und staatliche Ressourcen in wettbewerbsverzerrender Weise gegen die privaten Hörfunkanbieter einsetzt. Hinzu kommt ein Verstoß gegen Kartell- und Verfassungsrecht.

Hintergrund der Wettbewerbs-, Kartell- und Verfassungsverstöße ist die aktuelle Verbreitungssituation von Radioprogrammen in Bayern: UKW ist hier nach wie vor die am weitesten verbreitete Empfangsart: 96,7% der Haushalte in Bayern haben mindestens ein UKW Empfangsgerät. Nach dem geplanten Frequenztausch würde das Klassikprogramme des BR für über 90% der Bevölkerung in Bayern nicht mehr empfangbar sein. Denn lediglich 8,6% der Haushalte in Bayern verfügen über Empfangsgeräte für digitales Radio (DAB). Mit einem UKW-verbreiteten Jugendprogramm würde der BR seine überragende Position auf dem Radiomarkt gegenüber den privaten Radiosendern weiter ausbauen und damit massiv Hörer der privaten Radiosenderanbieter abziehen.

Die bayerischen privaten Radiosender erzielen derzeit jährlich Werbeeinnahmen von 150 Millionen Euro. Im Falle des von BR geplanten Frequenzwechsels ist mit deutlichen Mindereinnahmen zu rechnen. Dem BR stehen allein für die Produktion seiner Hörfunkprogramme (BR1, BR2, BR3 usw.) – ohne Kosten für Technik, Verbreitung und Verwaltung – rund 320 Mio. Euro aus Rundfunkgebühren und Werbeerlösen zur Verfügung. Demgegenüber müssen die Privatsender aus ihren derzeitigen Einnahmen von ca. 150 Millionen Euro p. a. Herstellung, Verbreitung, Verwaltung usw. ihre insgesamt 61 Programme komplett finanzieren.

Roland Finn, Geschäftsführer der die Klage der lokalen Radiosender koordinierenden BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH („BLW“), sagt: „Die absehbar einbrechenden Hörerzahlen bedeuten für uns bayerische private Lokalsender sinkende Werbeeinnahmen. Ausschließlich aus Werbeeinnahmen jedoch finanzieren sich die Lokalsender. Damit wird das Vorhaben des BR einer ganzen Reihe von privaten Lokalsendern ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage entziehen. Die Folge wird eine Verringerung der Angebotsvielfalt an bayerischen Radioprogrammen und der Fortfall eines lokale Identität stiftenden, etablierten und stark genutzten lokalen Medienangebots in vielen Städten und Regionen Bayerns sein.“

Philipp von Martius, ebenfalls Geschäftsführer der BLW, ergänzt: „Bei wirtschaftlicher Betrachtung bedeutet das Vorhaben des BR ein zusätzliches Wettbewerbsprogramm, das sich an die gleichen Zielgruppen wie die privaten Programme richtet. Zudem kann es auf Frequenzkapazitäten zurückgreifen, wie sie kein privater Anbieter nutzen kann. Bislang verfügt der BR mit den Programmen BR1 und BR3 über zwei UKW-Programme, die in direktem Wettbewerb zu den privaten Radiosendern stehen. Künftig sollen es mit der UKW-Verbreitung des Jugendradios PULS drei Wettbewerbsprogramme sein. Damit widmet der BR das historisch bestehende UKW-Frequenzprivileg entgegen seiner Aufgabenstellung um. BR Klassik als das Programm, das von keinem der privaten Anbieter hergestellt werden kann und das wie kaum ein anderes für Vielfalt und die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Grundversorgungsauftrags des BR steht, soll gegen ein Programm ausgetauscht werden, dessen Zielgruppe von den Privaten und dem BR bereits hinreichend versorgt wird. Das UKW-Privileg würde damit nicht mehr zur Herstellung von Vielfalt und zur Sicherung der Grundversorgung eingesetzt, sondern im Ergebnis für einen Verdrängungswettbewerb genutzt, der für zahlreiche private Anbieter das wirtschaftliche Aus bedeuten würde.“

Karlheinz Hörhammer, Vorsitzender der Geschäftsführung von ANTENNE BAYERN, sagt: „Auch ANTENNE BAYERN teilt die Sorge um die Vielfalt der privaten Radioangebote in den bayerischen Regionen, die durch eine weitere BR-Jugendwelle über UKW ernsthaft bedroht wäre. Für uns als landesweitem Radiosender würden zudem die notwendigen Investitionen in die digitale Unternehmensentwicklung erschwert, wenn es zu einem weiteren Wettbewerbsprogramm des BR käme.“

Die jeweiligen Frequenzleistungen veranschaulichen das Ungleichgewicht zwischen dem BR und den privaten Radiosendern: Der BR setzt für fünf UKW-verbreitete Hörfunkprogramme eine Gesamtsendeleistung von ca. 4.000 KW ein. Die privaten Radiosender verfügen für ihre 61 Hörfunkprogramme lediglich über eine Gesamtsendeleistung von ca. 830 KW.

In ihrer Klage berufen sich die privaten Radiosender unter anderem auf die eindeutigen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags: „Der Austausch eines in digitaler Technik verbreiteten Programms gegen ein in analoger Technik verbreiteten Programms ist nicht zulässig“ bzw. „Die analoge Verbreitung bisher ausschließlich digital verbreiteter Programme ist unzulässig.“ (§§ 11 c Absatz 2, 19, 33 Rundfunkstaatsvertrag). Der BR hat sich zuletzt darauf gestützt, dass es in dem jüngeren Bayerischen Rundfunkgesetz „BayRG“ eine anderslautende Regelung gibt, die entgegen dem Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrags einen solchen Frequenzwechsel legitimieren soll. Die Privatsender legen in ihrer Klage dar, dass der Gesetzgeber das BayRG an den Rundfunkstaatsvertrag anpassen wollte. Durch einen im Regierungsentwurf vorgesehenen, jedoch ins Gegenteil verkehrten Änderungsantrag sei die Abweichung hinsichtlich des Wechsels von digitaler zu UKW-Verbreitung in das BayRG aufgenommen worden. Im Landtag wurde diese Änderung mit keinem Wort erwähnt. Dem zuständigen Ausschuss des Bayerischen Landtags lag der Änderungsantrag nicht vor. Beschlossen wurde keine Anpassung, sondern eine Abweichung vom (höherrangigen) Rundfunkstaatsvertrag.

Die Klage der privaten bayerischen Radiosender wird von der Rechtsanwaltskanzlei OPPENLÄNDER, Stuttgart, und von Dr. Christoph von Hutten, Rechtsanwälte STOLZENBERG, München, vertreten.

Kläger sind: Aktuelle Welle Region 8, Programm- und Werbegesellschaft mbH, Ansbach; Amperwelle GmbH, Fürstenfeldbruck; ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG, Ismaning; Bamberger Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs-KG, Bamberg; Digitaler Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG, Nürnberg; Extra-Radio Rundfunkprogramm GmbH, Hof; Funkhaus Aschaffenburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Aschaffenburg; Funkhaus Coburg GmbH & Co. KG, Coburg; Funkhaus Ingolstadt GmbH & Co. KG, Ingolstadt; Funkhaus Landshut GmbH & Co. KG, Landshut; Funkhaus Nürnberg Studiobetriebs-GmbH, Nürnberg; Funkhaus Passau GmbH & Co. KG, Passau; Funkhaus Regensburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Regensburg; Funkhaus Würzburg Studiobetriebs-GmbH, Würzburg; HITRADIO RT1 Nordschwaben OHG, Donauwörth; hitradio.rt1 augsburg GmbH, Augsburg; hitradio.rt1 südschwaben GmbH, 87700 Memmingen; M.O.R.E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Ulm; Neue Welle „Antenne Hof“ Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter-Gesellschaft mbH, Hof; Radio 106,9 MHz Nürnberg GmbH, Nürnberg; Radio 2Day Privatrundfunkstation für München Rundfunkveranstaltungsges. mbH, München; Radio 93,3 MHz München GmbH, 80503 München; Radio Aktuelle Welle GmbH & Co. Studiobetriebs-KG, Straubing; Radio Alpenwelle Programmanbietergesellschaft mbH, Bad Tölz; Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft mbH, München; Radio Bayreuth GmbH & Co. Mainwelle KG, Bayreuth; Radio Berchtesgadener Land & Chiemgau GmbH, Freilassing; Radio Charivari – Ihre Münchner Welle, Neue Welle – Antenne München Rundfunk-Programmanbieter-Gesellschaft mbH, Münchener Zeitungsverlag GmbH & Co., Zeitungsverlag tz München GmbH & Co. KG, offene Handelsgesellschaft, München; Radio Charivari Rosenheim Programmanbieter GmbH & Co.,83022 Rosenheim; Radio Fantasy GmbH, Augsburg; Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für München KG, München; Radio-Inn-Salzach-Welle-Programmanbietergesellschaft mbH, Burgkirchen; RADIO NEXT GENERATION GmbH & Co. KG, München; Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG, Garmisch-Partenkirchen; Radio Plassenburg Studiobetriebs- und Werbegesellschaft mbH & Co. Hörfunksender KG, Kulmbach; Radio Ramasuri Rundfunk- Programm-GmbH & Co. KG, Weiden; RSA Radio GmbH & Co. KG, Kempten; Schweinfurter Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs-KG, Schweinfurt; STAR FM Nürnberg GmbH & Co. KG, Nürnberg und die Unser Radio Deggendorf Programmanbieter GmbH & Co. KG aus Deggendorf.

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