ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Anmeldung zum 21. KEF-Bericht

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihre Anmeldungen zum 21. KEF-Bericht übermittelt. Die KEF hatte den Finanzbedarf für den Zeitraum 2017 bis 2020 bereits im beitragsrelevanten 20. KEF-Bericht ermittelt. Mit dem nun anstehenden Zwischenbericht überprüft die KEF die Prognosen und dokumentiert Veränderungen für diesen Zeitraum.

Die Sender setzen ihre Einsparanstrengungen auch im Zeitraum 2017 bis 2020 fort, so dass die im 20. KEF-Bericht festgestellten Ergebnisse grundsätzlich bestätigt werden können. Allerdings liegen aktuell die erwarteten Beitragserträge unter der letzten KEF-Feststellung. Bei der ARD werden zudem aufgrund der 2016 beschlossenen Beschränkungen der Hörfunk-Werbung in Nordrhein-Westfalen Mindererträge erwartet.

Der Rundfunkbeitrag wurde seit 2009 nicht erhöht
Seit 2009 hat es keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags gegeben. Aufgrund von Mehreinnahmen im neuen Finanzierungsmodell konnte im Jahr 2015 der Rundfunkbeitrag auf 17,50 Euro gesenkt werden. Darüber hinaus haben die Rundfunkanstalten bis Ende 2016 rund 1,5 Mrd. Euro in eine Rücklage eingezahlt. Dadurch kann der Rundfunkbeitrag auch ab 2017 stabil gehalten werden.

Die KEF prüft nun die Anmeldung der Sender für den 21. Bericht.

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