ARD-Sender öffnen ihre Archive

  • Mittwoch, 17. Juni 2020
  • Pressemitteilung der ARD

Zum UNESCO Welttag des Audiovisuellen Erbes am 27. Oktober 2020 werden alle ARD-Landesrundfunkanstalten und das Deutsche Rundfunkarchiv historische Videobeiträge in der ARD Mediathek zeitlich unbegrenzt zugänglich machen. Dies haben die Intendant*innen in ihrer Sitzung in Leipzig beschlossen. Nach und nach soll so ein audiovisuelles Archiv nach dem Vorbild des SWR entstehen, der bereits im Herbst 2019 mit „SWR Retro“ an den Start ging.

Die Nutzer der ARD Mediathek finden dann in den Channels der Landesrundfunkanstalten Beiträge aus der aktuellen Berichterstattung aus der Zeit vor 1966. Regionales, Überregionales, Sport und so manche kuriose Meldung warten darauf wiederentdeckt zu werden. Der Bestand erlaubt einen Blick in die Geschichte mit ihrem Zeitgeist, ihrer Sprache und ihren Themen, die erstaunlich oft auch heute noch aktuell sind.

Die Videos sind zeitlich unbegrenzt verfügbar und lassen sich verlinken sowie in eigene Webseiten einbinden. Eine Fundgrube – nicht nur für Historiker*innen, Lehrer*innen und Heimatforscher*innen.

ARD-Vorsitzender Tom Buhrow: „Wir bringen Videos in die ARD Mediathek, die bislang in unseren Archiven schlummern, ohne dass die Menschen im Land sie sehen können. Dabei greifen wir als ARD auf die Erfahrungen des SWR zurück, der mit ,SWR Retro‘ die Blaupause liefert. Als ARD können wir so gemeinsam eine Art kollektives Gedächtnis schaffen und an die Geschichte Deutschlands mit ihren regionalen Schwerpunkten erinnern.“

Die Federführung für das gesamte Vorhaben in der ARD liegt beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).

rbb-Intendantin Patricia Schlesinger: „Wir wissen von unseren Zuschauerinnen und Zuschauern und durch die Nutzung im Netz, wie groß das Interesse an historischen Aufnahmen ist. Diese – oft einzigartigen – Sendungen und Beiträge werden jetzt allen zugänglich. Das Programm ist von der Gemeinschaft finanziert, sie sollte es so weit wie möglich nutzen können. Aufzeichnungen der öffentlich-rechtlichen Sender sind ein wesentlicher Bestandteil des audiovisuellen Erbes in Deutschland, es ist richtig, sie auf diesem Weg bereitzustellen.“

Die ARD konzentriert sich zunächst auf nicht-fiktionale Videos bis 1966, da sich ab 1966 das Urheberrecht geändert hat und die Rechteklärung für die Onlinestellung von Archivinhalten deutlich erschwert wurde.

Zu den ab Ende Oktober wieder zugänglichen Sendungen zählen etwa:

BR: Abendschau

HR: Abendschau, bzw. ab 1961 Hessenschau

NDR: Nordschau

Radio Bremen: Nordschau-Magazin

rbb: Abendschau, Berliner Fenster

SR: Hüben und Drüben

SWR: Abendschau, Sport im Südwesten

WDR: Hier und heute

Auch an der Öffnung der Audioarchive wird gearbeitet. Derzeit werden in den Archiven der ARD die entsprechenden Tondokumente für eine Bereitstellung in der ARD Audiothek identifiziert und vorbereitet.

Außerdem beschäftigt sich die ARD zurzeit mit einem weiteren Weg, Inhalte der ARD den Menschen möglichst offen und frei zugänglich zu machen: Creative-Commons-Lizenzen. CC-Lizenzen ermöglichen es Nutzer*innen, diese Inhalte für nicht-kommerziellen Zwecke zu nutzen und weiterzuverbreiten – ohne rechtliche Hürden. Videos und Audios lassen sich dann kostenlos zum Beispiel in Blogs oder auf Schulwebsites integrieren.

Die ARD bereitet aktuell vor, ausgewählte Hörfunkbeiträge aus den Bereichen Wissen, Bildung und Kultur unter eine Creative-Commons-Lizenz zu stellen.

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