Wechsel in der KEF-Geschäftsführung

Zum 1. März 2015 wird Dr. Horst Wegner (65) in den Ruhestand eintreten. Als Referent für Rund-funkökonomie in der Medienabteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz leitete er ab Mitte 1993 die Geschäftsstelle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Aufgrund des 8. Rundfunkurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994 wurden die Unabhängigkeit der KEF gesichert und ihre Kompetenzen gestärkt. Mit dem Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurden das Gebührenfestsetzungsverfahren und die Unabhän-gigkeit der KEF auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Mit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 1. Januar 1997 wurde Dr. Wegner Geschäftsführer der Kommission.

Sein Nachfolger Dr. Tim Schönborn (39) studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Guten-berg-Universität Mainz. Im Anschluss an das Zweite Staatsexamen im Jahr 2000 arbeitete er für den Wissenschaftlichen Dienst des EuGH in Luxemburg und als Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Der Promotion im Jahr 2004 folgte ein Studium zum Master of Laws (LL.M.), insbesondere im Europäischen und Internationalen Medienrecht, an der Universi-ty of Edinburgh. Im September 2005 wurde er Leiter des Referats Medien in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz bei der Europäischen Union in Brüssel, seit September 2009 ist er Leiter des Referats Gesetzgebung im Medienbereich, Rundfunk- und Medienrecht sowie Europäische und Internationale Medienangelegenheiten in der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz.

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