WDR-Rundfunkrat fordert Aufhebung von Beschränkungen für ARD und ZDF im Netz

Der WDR-Rundfunkrat, das Aufsichtsgremium des Senders, setzt sich für eine Aufhebung der Beschränkungen, denen ARD und ZDF mit ihren Internet-Angeboten momentan noch unterliegen, ein. Online-Inhalte von ARD und ZDF müssen aktuell zum Beispiel einen Sendungsbezug aufweisen und Angebote einen Drei-Stufen-Test durchlaufen.

„Die Ansprüche an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steigen“, betont der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, Andreas Meyer-Lauber. „Die Entwicklung der Gesellschaft erfordert mehr Information, mehr Bildung, Kultur, erhöhte Meinungs- und Urteilsfähigkeit sowie qualitativ hochwertige Beratung und Unterhaltung“.

In der Stellungnahme des Gremiums heißt es: „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist, bezogen auf das Gesamtprogramm, ein Angebot für alle. Dazu brauchter das Recht, alle Kanäle, inklusive des Internets, unter Berücksichtigung der Urheberrechte unbeschränkt auszuschöpfen. Dies gilt auch für künftige Weiterentwicklungen und mögliche neue Verbreitungsformen. Insofern ist der Begriff des Rundfunks zeitgemäß zudefinieren und dadurch zukunftsfähig zu machen. Die Bestands- und Entwicklungsgarantie darf nicht angetastet werden. Der rechtliche Rahmen ist nicht mehr zeitgemäß (Sendungsbezug, Verweildauerkonzepte, Verbotslisten für die öffentlich-rechtlichen Angebote, Dreistufentests). Die Gesetzgeber sind gefordert, die Begrenzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet aufzuheben.“

 

 

 

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