VPRT-Fachbereichsvorstand Radio fordert regionale Programmvielfalt des privaten Radios und eigenständiges Kapitel für das Radio im Rundfunkstaatsvertrag

Der Fachbereichsvorstand Radio und Audiodienste im VPRT sieht in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur regionalen Auseinanderschaltung von Werbung in nationalen Programmen die lokalen und regionalen privaten Radioveranstalter in besonderem Maße betroffen. Die Programmvielfalt der Privatradios wird zum überwiegenden Teil aus den regionalen Märkten refinanziert – dies würde zur Disposition gestellt.

Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VPRT, betonte, dass eine solche Öffnung aber nicht nur bei einer Betrachtung der Auswirkungen im Markt, sondern auch unter regulatorischen und rechtlichen Aspekten vollkommen systemwidrig sei und die bisherige Medienordnung in den regionalen Räumen in Frage stelle. Hier haben die Länder den privaten Radioveranstaltern umfassende Werbebeschränkungen auferlegt, gerade, damit das politisch gewollte System der Vielfalt eine ökonomische Grundlage haben kann.

„Der Spruch des Bundesverwaltungsgerichts weist jenseits der Sache auf massive Versäumnisse der Medienpolitik und deren gestalterischer Kraft hin. Wer regionale Vielfalt will, muss den lokalen und regionalen Hörfunkangeboten auch ein planerisch verlässliches Umfeld schaffen. Das ist umso dringender geboten, als technische Innovationen nicht warten, bis dringende politische Entscheidungen getroffen sind“, so Schunk.

Schunk weiter: „Handlungsbedarf besteht nach diesem Urteil jedoch nicht nur in der Frage regionaler TV-­Werbung. Auch auf der Agenda stehen die Werbebegrenzung der ARD-Radios und die Programmausweitung der ARD über UKW und im Netz, hier auch insbesondere die angestrebte Crossmedialität des neuen Jugend-Onlinekanals von ARD und ZDF und seine Vernetzung mit den jungen Hörfunkwellen der ARD. Das nahezu willkürliche Überziehen der täglichen Werbezeit in den ARD-Wellen und die damit einhergehende Selbstkommerzialisierung der ARD-Radios, begleitet von Preisdumping am Werbemarkt, bedrohen schon heute die Existenzgrundlage des Privatradios in der Substanz.“

Wenn ein duales Rundfunksystem, getragen von der lokalen Vielfalt der privaten Anbieter, nicht nur auf dem Papier stehen, sondern durch politischen Willen gestaltet werden soll, sehen die privaten Radios im VPRT dringenden Handlungsbedarf: Der VPRT fordert schon länger eine eigenständige Behandlung der Gattung Radio im Rundfunkstaatsvertrag.

Klaus Schunk: „Hierbei sollten die Sachfragen auch sachlich entschieden werden. Wir haben angesichts der Medienentwicklung um uns herum einfach nicht mehr die Zeit, Sachentscheidungen miteinander zu verknüpfen, um schlussendlich politische Kompromisse zu suchen. Dabei sollte eine Situation geschaffen werden, in der das private Radio als stark reguliertes Medium in den Ländern nicht mehr in seiner Entwicklungsfähigkeit stark eingeschränkt wird und gleichzeitig öffentlich-rechtlich, national und international handelnde Player ungehindert agieren können. Diese Zielrichtung muss nun dringend auch im Rundfunkstaatsvertrag umgesetzt werden.“

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