Thüringer Medienanstalt schreibt UKW-Frequenzen der Bürgerradios neu aus

Ausgeschrieben werden Übertragungskapazitäten für die Bürgerradios Wartburg-Radio (Eisenach), RADIO OKJ (Jena) und Radio Enno (Nordhausen) zum 1. Januar 2020. Bürgerradios haben die Aufgabe, lokale und regionale Informationen zu verbreiten. Daneben sollen sie praktische und theoretische Medienbildung vermitteln, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern einen chancengleichen Zugang gewährleisten und ihnen die Gelegenheit geben, eigene Beiträge herzustellen und zu verbreiten.

Wer ein Bürgerradio veranstalten will, bedarf einer Zulassung als Veranstalter und der Zuweisung einer terrestrischen Übertragungskapazität durch die TLM. Die Zulassung erhalten sollen grundsätzlich nichtwirtschaftliche eingetragene Vereine, deren Vereinszweck die Veranstaltung von Bürgerradio ist (§ 34 Abs. 2 und 3 ThürLMG). Veranstalter von Bürgerradio müssen die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für Rundfunkveranstalter erfüllen (§ 34 Abs. 2 ThürLMG in Verbindung mit §§ 8 ff. ThürLMG in Verbindung mit § 20a RStV). Zulassung und Zuweisung werden für bis zu vier Jahre erteilt und können auf Antrag verlängert werden.

Mit dieser Ausschreibung sollen im Zusammenhang mit den Zulassungen für Bürgerradios in Eisenach, Jena und Nordhausen terrestrische Kapazitäten zur Verbreitung dieser Bürgerradios zugewiesen werden. Es handelt sich um folgende UKW-Kapazitäten: Eisenach 96,5 MHz, Jena 103,4 MHz und Nordhausen 100,4 MHz.

Wer Interesse an der Zulassung als Veranstalter eines Bürgerradios in Eisenach, Jena oder Nordhausen hat und die Zuweisung einer entsprechenden Übertragungskapazität anstrebt, wird, sofern die erforderlichen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, aufgefordert, sich bis zum

05. Juli 2019, 12.00 Uhr mittags

bei der

Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Steigerstraße 10
99096 Erfurt

schriftlich zu bewerben.

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