Tarifeinigung zur Reform der betrieblichen Altersversorgung bei ARD und Deutschlandradio gelungen

Die Tarifeinigung zur Reform der betrieblichen Altersversorgung bei den ARD-Landesrundfunkanstalten und dem Deutschlandradio ist gelungen. In der 13. Verhandlungsrunde paraphierten die Tarifparteien am vergangenen Donnerstag in Hamburg einen umfassenden Tarifvertrag zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungssysteme, der dazu beitragen wird, die finanzielle Belastung der Rundfunkanstalten erheblich zu reduzieren.

Hauptbestandteile des Vertragswerks sind die Reform der alten Versorgungen sowie die Einführung einer neuen Versorgung für die ab dem 01.01.2017 eingestellten Beschäftigten. Bei den alten Versorgungssytemen geht es dabei vor allem um die Begrenzung der jährlichen Rentensteigerung, die bislang in allen Sendern noch den Gehaltsteigerungen entspricht. Künftig werden die Betriebsrenten in 12 Monaten um einen Prozentpunkt weniger steigen als die Gehälter, aber in diesem Zeitraum auch mindestens um 1 % steigen. Für die neuen Beschäftigten ab 2017 wird das Versorgungssystem umgestellt. Die neue beitragsorientierte Versorgung befreit die Rundfunkanstalten von den Kostenrisiken durch Zinsentwicklung und steigende Lebenserwartung, mit der alle anderen betrieblichen Versorgungswerke zu kämpfen haben. Der bisherige ARD-Versorgungstarifvertrag, der seit den 90er Jahren in allen Sendern die alte Gesamtversorgung abgelöst hatte, war von der ARD und Deutschlandradio gekündigt worden.

ARD-Vorsitzende Professor Dr. Karola Wille: „Hiermit haben ARD und Deutschlandradio gemeinsam mit den Gewerkschaften eine große Reform realisiert. Die finanziellen Belastungen durch die Versorgungssysteme werden spürbar verringert. Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen unseres Reformprozesses und in die Sicherung unserer Zukunft.“

Um die Reform der Versorgungswerke ist fast vier Jahre gerungen worden. Die Verhandlungen der ARD und des Deutschlandradios mit den drei Gewerkschaften ver.di, Deutscher Journalisten-Verband und Deutsche Orchestervereinigung begannen im Oktober 2013 und standen mehrfach vor dem Scheitern. Um den Forderungen nach einer Reduzierung der Kostenbelastung Nachdruck zu verleihen, hatten die Arbeitgeber in den Gehaltstarifverhandlungen 2015 in einer gemeinsamen Aktion bereits Abschläge bei den Gehaltssteigerungen vorgenommen. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hatte außerdem Kürzungen angekündigt. Grundlage für die nunmehr erreichte Tarifeinigung war die Verständigung über Eckpunkte einer Reform am 10. Mai 2017. Das 60-Seitige Vertragswerk soll nach einer Erklärungsfrist im Herbst 2017 unterzeichnet werden und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien in den ARD-Anstalten.

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