Streit um 2. Bundesmux: Gericht lehnt vorläufigen Rechtsschutz ab

Die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG wird neuer Plattformanbieter des zweiten bundesweiten DAB+-Multiplexes, das hat die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Medienanstalten Anfang Juni öffentlich bekannt gemacht. Die Bewerber DABP GmbH und Radi/o digital GmbH gingen mit dieser Entscheidung leer aus. Einer der Beiden leer ausgegangenen, die DABP GmbH, hatte am 22.6.2017 vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht in Leipzig beantragt.

Diesen Antrag hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts in Leipzig heute abgelehnt und den Beteiligten bekanntgegebenen. Zur Begründung ist ausgeführt, dass der DABP GmbH das erforderliche Rechtsschutzsinteresse fehle.

„Die getroffene Entscheidung über das Beurteilungsergebnis sowie die Auswahlentscheidung stellten lediglich die Grundlage einer zuweisenden oder ablehnenden Entscheidung durch die zuständige Behörde dar und seien als unselbständige Verfahrenshandlungen gemäß § 44a VwGO nicht selbstständig durch den Konkurrenten gerichtlich angreifbar. Der Antragstellerin stehe (erst) gegen die (noch zu erlassende) Zuweisungsentscheidung eine effektive Rechtschutzmöglichkeit zur Verfügung“, heißt es vom Verwaltungsgericht.

Antenne Deutschland begrüßt die Abweisung der Eilanträge der DABP durch das Verwaltungsgericht Leipzig. „Wir sehen uns damit in unserer Rechtsauffassung zur Entscheidung der Landesmedienanstalten und zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens vollumfänglich bestätigt. Im Sinne eines zügigen Aufbaus der 2. nationalen DAB+ Plattform und damit der weiteren positiven Entwicklung von Digitalradio in Deutschland sehen wir der baldigen Zuweisung der Plattformlizenz entgegen“, so ein Sprecher der Antenne Deutschland GmbH gegenüber der radioWOCHE.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu.

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