SPD fordert Hilfspaket für NRW-Lokalfunk

Im Düsseldorfer Landtag stand gestern die Frage nach einem Soforthilfe-Programm für die NRW-Lokalradios auf der Agenda. Die SPD-Landtagsfraktion hatte einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht. In diesem wurde die Landesregierung aufgefordert die Lokalsender und weitere werbefinanzierte lokaljournalistische (Online-)Medien in der aktuellen Situation finanziell zu unterstützen, um so Umsätzrückgänge bei der Hörfunk-und Online-Werbung, die die Corona-Krise nach sich zieht, abzufedern.

„Ein ernsthaftes Problem, das Lokalfunk-System mit den vorhandenen Instrumentarien der Rettungsschirme aus Bund und Land zu unterstützen, liegt in seiner besonderen Struktur begründet. Die Betriebsgesellschaften haben kaum/kein eigenes Personal. Der Verkauf von Werbeleistungen wird entweder mit einer eigenen (dünnen) Personaldecke oder über die Servicegesellschaften bzw. Verlagshäuser abgewickelt. Darum passen die Rettungsschirme in ihrer bisherigen Form nicht. Gleichzeitig sind die Betriebsgesellschaften bei stark rückläufigen Einnahmen vertraglich gebunden, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Veranstaltergemeinschaften nachzukommen“, heißt es weiter in der Begründung des Antrags.

Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und FDP sowie der AfD abgelehnt. „Der Lokalfunk braucht jetzt schnelle Unterstützung. Den 44 Sendern sind binnen weniger Tage quasi die gesamten Einnahmen weggebrochen, die an Mitarbeiterzahlen orientierten Hilfsprogramme greifen hier nicht“, sagt der Landesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes Frank Stach.  Das „Zwei-Säulen-Modell“ des NRW-Lokalfunks bewähre sich gerade jetzt, da das Lokalprogramm in der Verantwortung der Veranstaltergemeinschaften und ihrer Redaktionen liege. Lokale Berichterstattung vor Ort werde dringend gebraucht und auch nachgefragt. Da aber parallel die Einnahmen sinken würden, Werbekunden abspringen und Buchungen stornieren würden, sei die Lage für die Betriebsgesellschaften im NRW-Lokalradiosystem existenzgefährdend.

Der Landtag hat zudem Änderungen im Landesmediengesetz und im WDR-Gesetz beschlossen. Wie bereits angekündigt wird die bis dato geplante weitere Reduzierung von Werbung beim WDR gestrichen. Der WDR darf also auch ab 2021 weiterhin in zwei Radioprogrammen insgesamt bis zu 75 Minuten Werbung am Tag senden.

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