Siegfried Schneider nimmt Arbeit als neuer DLM-Vorsitzender auf

  • Mittwoch, 13. Januar 2016
  • pressemitteilung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten

Netzneutralität, Plattformregulierung oder Barrierefreiheit beim Zugang zu Inhalten werden zentrale Themen in Siegfried Schneiders Amtszeit als neuer Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) sein. „Eine sinnvolle Regulierung muss in digitalen Zeiten dafür sorgen, dass sich die Produktion von Inhalten weiter lohnt. Entscheidend für die Content-Unternehmen sind dabei das Urheberrecht, der Zugang zu den Plattformen und die Auffindbarkeit von Inhalten“, so Schneider. Sein großes Anliegen sei es, „die gewachsene Vielfalt der deutschen Rundfunklandschaft auch in einer digitalen Medienordnung zu stärken und in ihr den Schutz von wichtigen gesellschaftlichen Interessen zu verankern“.

Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), nahm zum 1. Januar seine Arbeit als neuer DLM-Vorsitzender auf. Er ist damit zugleich Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der 59-Jährige war am 18.11.2015 von der Gesamtkonferenz der Medienanstalten zum Nachfolger von Dr. Jürgen Brautmeier gewählt worden.

Brautmeier sagte, die Medienanstalten würden sich auch weiterhin um jene Belange kümmern, die abseits rein kommerzieller und technischer Interessen für das Gemeinwohl wichtig seien. „Es sind Aufgaben zwischen der Vielfaltssicherung vor allem im lokalen und regionalen Raum und europaweit diskutierten Themen wie den Schutzinteressen der Nutzer oder der Netzneutralität: Netzneutralität ist ja eben kein rein technisches Thema. Sie steht vielmehr für die kommunikative Chancengleichheit und gegen ein Mehrklassensystem im Internet und ist deshalb für die Zukunft der Kommunikation bedeutsam.“

Die DLM nimmt die Interessen der 14 Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene wahr. Sie unterhält den Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern und behandelt gemeinsame Angelegenheiten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der audiovisuellen Medien. Sie holt Gutachten zu Fragen ein, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind, und beobachtet und analysiert die Programmentwicklung.

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