Rheinland-Pfalz: Lizenzverlängerungen für Rockland und Lokalradios

Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz in Ludwigshafen hat in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2017 der Radio RocklandPfalz GmbH & Co. KG mit Geltung ab 1. Juni 2018 erneut die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des Hörfunkspartenprogramms „Rockland Radio“ auf der sog. 3. landesweiten Hörfunkkette erteilt und ihr terrestrische Frequenzen in Trier, Bitburg, Bendorf/Koblenz, Linz, Rheinhessen, Ludwigshafen/Vorderpfalz, Kirchheimbolanden und Bad Kreuznach zugeordnet.

Die Radio RocklandPfalz GmbH & Co. KG hatte sich als einziger Veranstalter auf eine entsprechende Ausschreibung der LMK beworben. Sie verbreitet das Programm „Rockland Radio“ schon derzeit auf den nun erneut zugeordneten Kapazitäten mit einer Lizenz der LMK. Nachdem die früher erteilte Erlaubnis zum 31. Mai 2018 ausläuft, soll die Programmveranstaltung mit der nun neu erteilten Zulassung und Zuordnung fortgesetzt werden.

LMK lizenziert erneut „Antenne“Sender für die Lokalfunkkette
Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz in Ludwigshafen hat in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2017 der The Radio Group GmbH mit Geltung ab 1. Juni 2018 erneut die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung von Hörfunkprogrammen mit regionalen und lokalen Bezügen auf der sog. Lokalfunkkette erteilt und ihr terrestrische Frequenzen in Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Kaiserlautern, Pirmasens, Zweibrücken, Landau und Neustadt/Weinstr. zugeordnet.

Die The Radio Group GmbH hatte sich als einziger Veranstalter auf eine entsprechende Ausschreibung der LMK beworben. Sie verbreitet die Programme „Antenne Bad Kreuznach“, „Antenne Idar-Oberstein“, „Antenne Kaiserslautern“, „Antenne Pirmasens“, „Antenne Zweibrücken“, „Antenne Landau“ und „Antenne Pfalz“ schon derzeit auf den nun erneut zugeordneten Kapazitäten mit einer Lizenz der LMK. Nachdem die früher erteilte Erlaubnis zum 31. Mai 2018 ausläuft, soll die Programmveranstaltung mit der nun neu erteilten Zulassung und Zuordnung fortgesetzt werden.

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