Radio TEDDY und VOGTLAND RADIO bekommen UKW-Frequenzen in Thüringen

Die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) hat die Zulassung der „Radio TEDDY GmbH & Co. KG“ und der „VOGTLAND Radio Rundfunkgesellschaft mbH“ beschlossen.

Die „Radio TEDDY GmbH & Co. KG“ erhält die Zulassung zur Veranstaltung des vierundzwanzigstündigen Hörfunkspartenprogramms „Radio TEDDY“ mit dem Schwerpunkt „Kinder- und Familienradio“ für sechs Jahre. Ihr werden die UKW-Frequenzen in Arnstadt (96,5 MHz/50 W), Apolda (99,5 MHz/200 W), Eisenach (90,9 MHz/200 W), Erfurt (99,2 MHz/500 W), Gotha (99,3 MHz/200 W), Meiningen (90,6 MHz/100 W), Mühlhausen (102,9 MHz/500 W), Nordhausen (107,4 MHz/200 W) und Weimar (88,7 MHz/63 W) zugewiesen. Das Programm zeichnet sich durch einen hohen Wortanteil aus und richtet sich in vielen verschiedenen Rubriken an Kinder und Familien. Die Versammlung erwartet durch den Zuschlag an Radio TEDDY eine deutlich hörbare Bereicherung für das KinderMedienLand Thüringen. Außerdem wird bei Radio TEDDY insbesondere Bildung und Beratung ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Die „VOGTLAND Radio Rundfunkgesellschaft mbH“ bekommt die Zulassung zur Veranstaltung des regionalen Hörfunkprogramms „VOGTLAND RADIO“ für sechs Jahre und die Zuweisung der UKW-Frequenzen in Altenburg (107,5 MHz/500 W), Gera (104,5 MHz/200 W) und Schleiz (92,4 MHz/200 W). Von VOGTLAND RADIO ist ein hoher Regionalbezug zum Verbreitungsgebiet im Programm zu erwarten.

Auf die Ausschreibung einer landesweit flächenhaften UKW-Frequenzkette vom Januar hatte sich neben der Radio TEDDY GmbH & Co. KG und der VOGTLAND Radio Rundfunkgesellschaft mbH auch „Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungs mbH & Co. KG“ mit dem Programm Absolut relax beworben.

Interessant ist die Vergabe der zahlreichen UKW-Frequenzen an Radio TEDDY. Nach Informationen der radioWOCHE hatte sich das Kinderradio lediglich um UKW-Frequenzen in Arnstadt, Eisenach, Erfurt, Gotha und Weimar beworben. Auf Nachfrage bei der TLM wurde nun bestätigt, dass Radio TEDDY die zusätzlichen Frequenzen ergänzend beantragt hat.

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