Niedersachsen: NLM erhält volle Zuständigkeit für Aufsicht über Telemedien

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat seit 16. Mai 2020 die allgemeine Aufsicht über die Telemedien inne, deren Anbieter ihren Sitz in Niedersachsen haben. Ausgenommen bleiben weiterhin Datenschutzfragen. Bisher lag die Aufsicht über solche Internetangebote beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Die NLM ist allerdings bereits seit 2003 für den Jugendschutz im Internet gemäß des Jugendmedienstaatsvertrages (JMStV) zuständig.

Zu den neuen Aufgaben, welche die NLM nun übernimmt, gehören u. a. die Überprüfung der Einhaltung der Impressumspflichten sowie die Werbekennzeichnung in sogenannten Telemedien, wie z. B. in Postings von Influencern.

Landesamt und Landesmedienanstalt hatten den Zuständigkeitswechsel und die nun erfolgte Vereinheitlichung der Aufsicht gemeinsam angeregt. Der Niedersächsische Landtag hat mit der Änderung des § 38 des Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) dies nun umgesetzt.

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