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bigFM und Radio Mainz Live erhalten UKW-Frequenzen in Rheinland-Pfalz
© Sender / radioWOCHE

bigFM und Radio Mainz Live erhalten UKW-Frequenzen in Rheinland-Pfalz


Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat im zweiten Anlauf in ihrer Sitzung am 14. März 2011 in Ludwigshafen den Lokalsender Mainz an die Radio Mainz Live Rundfunk GmbH vergeben und das Programm „bigFM“ auch für die Zeit ab dem 1. Oktober 2011 lizenziert.

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Im ersten Anlauf Mitte Februar musste die Entscheidung verschoben werden, nachdem eine Sekretärin der Landesmedienanstalt die Pressemitteilung mit den Entscheidungen des Medienrates versendete, bevor der Medienrat entschieden hatte.

Radio Mainz Live


Wesentliche Gesellschafter der Radio Mainz Live Rundfunk GmbH sind Vittorio Nobile, der den Sender Antenne Koblenz aufgebaut hat, sowie Bernhard Ehl, der Hauptgesellschafter bei den lokalen Fernsehstationen TV Mittelrhein und Westerwald-Wied TV ist. Beider Fernsehsender sind auch digital über den Satellit ASTRA zu empfangen.

Quelle: www.radiomainzlive.de


Zwei der drei weiteren Bewerber für den Lokalsender Mainz, nämlich die The Radio Group GmbH und Herr Volker Pietzsch, werden der Radio Mainz Live Rundfunk GmbH beitreten.

Der vierte Bewerber, Radio Mainz GmbH, der sich aus namhaften Unternehmern der Stadt zusammensetzt, hat ebenfalls eine Erlaubnis erhalten, kann aber derzeit nicht über eine Sendefrequenz verfügen.

Die „zweite Hörfunkkette Rheinland-Pfalz“ geht an Radio RPR, das auch künftig sein zweites Programm bigFM ausstrahlen darf. Hier muss man allerdings bemerken, dass bigFM bisher als Spartenprogramm lizenziert war. Ab 1. Oktober 2011 wird der Sender als „Jugendradio auf der zweiten Hörfunkkette Rheinland-Pfalz“ lizenziert. Im Jahr 1998 bekam Radio RPR, damals noch für das Programm RPR ZWEI, eine Lizenz für die „zweite Hörfunkkette Rheinland-Pfalz“ bis Ende September 2011. Im Juni 2003 genehmigte die Landesmedienanstalt die Änderung des Spartenprogramms von RPR ZWEI zu bigFM. Offiziell hieß es damals: "obwohl sich RPR ZWEI als eines der meistgehörten Radioprogramme einer hohen Beliebtheit bei den Hörern erfreute, waren die Werbeeinnahmen in den vergangenen Jahren stark rückläufig. Diesen wirtschaftlichen Zwängen konnte sich auch der Veranstalter von RPR ZWEI als privates Wirtschaftsunternehmen nicht entziehen."

Neben Radio RPR mit bigFM haben sich zwei weitere Veranstalter um das „Jugendradio auf der zweiten Hörfunkkette Rheinland-Pfalz“ beworben. Es handelt sich um die REGIOCAST GmbH & Co. KG, die einen Zusammenschluss von Print- und Radiounternehmen darstellt. Sie trat mit dem Programm „NOWFM“ an. Daneben bewarb sich ein mehrheitlich zur französischen ENERGY-Gruppe gehörendes Unternehmen mit dem Programm „ENERGY Rheinland-Pfalz“.

Die Entscheidung in Rheinland-Pfalz im Einzelnen: 28 Ja-Stimmen für bigFM, 26 Ja-Stimmen für Radio Mainz Live. Es waren alle 42 Mitglieder der Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) anwesend.

Dazu veröffentlichen wir hier die offiziellen Pressemitteilungen der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz zu den Entscheidungen.

LMK vergibt Erlaubnis für Lokalsender Mainz
Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 14. März 2011 in Ludwigshafen den Lokalsender Mainz an die Radio Mainz Live Rundfunk GmbH vergeben. Wesentliche Gesellschafter des Unternehmens sind Vittorio Nobile, der den Sender Antenne Koblenz aufgebaut hat, sowie Bernhard Ehl, der Hauptgesellschafter bei den lokalen Fernsehstationen TV Mittelrhein und Westerwald-Wied TV ist. Zwei der drei weiteren Bewerber, nämlich die The Radio Group GmbH und Herr Volker Pietzsch, werden dieser Gesellschaft beitreten. Der vierte Bewerber, Radio Mainz GmbH, der sich aus namhaften Unternehmern der Stadt zusammensetzt, hat ebenfalls eine Erlaubnis erhalten, kann aber derzeit nicht über eine Sendefrequenz verfügen. Die Versammlung stellte darüber hinaus fest, dass die vorzeitige Versendung der Pressemitteilung am 14. Februar 2011 keine rechtlichen Auswirkungen auf das Verfahren hatte.

Wie bei der Vergabe der zweiten Hörfunkkette und parallel dazu hat die LMK auch hier eine Anhörung und mehrere Sitzungen abgehalten, die sich mit der Vergabe befassten. In gleicher Weise wurden hier die gesetzlichen Kriterien sorgfältig einzeln geprüft, ihr jeweiliger Erfüllungsgrad gewürdigt und in seiner Bedeutung für die Auswahlentscheidung gewichtet. Aus diesem detaillierten und komplexen Verfahrensgang ergab sich der Vorrang für die Radio Mainz Live Rundfunk GmbH.

Die Versammlung hat insbesondere die hohe Medienerfahrung des erfolgreichen Bewerbers gewürdigt. Gesellschafter des Unternehmens haben den lokalen Hörfunk und das lokale Fernsehen in Rheinland-Pfalz zu einem bei Zuschauern und Zuhörern hoch geschätzten Medium gemacht. Ihnen konnte daher in besonderer Weise zugetraut werden, den Medienmarkt Mainz mit dem neuen Angebot eines privaten lokalen Hörfunksenders zu erschließen. Die Möglichkeit dazu ergab sich, weil mit Auslaufen der Zuordnung der zweiten Hörfunkkette zum 30.9.2011 im Rahmen der Neuausschreibung die Mainzer Frequenz 106,6 MHz für die Stadtversorgung herangezogen werden konnte.

„Mit der Vergabe der Lizenz in Mainz konnte ein weiterer und entscheidender Baustein im Konzept des regionalen Hörfunks in Rheinland-Pfalz hinzugefügt werden“, erklärte LMK-Direktor Manfred Helmes. „Auch aus Gründen der Vielfalt in einer Region, die bisher stark von der Zeitungslandschaft geprägt ist, begrüße ich die Entscheidung der Versammlung.“

LMK vergibt Hörfunklizenz an RPR für bigFM
Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 14. März 2011 in Ludwigshafen das Programm „bigFM“ auch für die Zeit ab dem 1. Oktober 2011 lizenziert. Wegen des Ablaufs der Erlaubnis zum 30.09.2011 waren die Frequenzen der zweiten Hörfunkkette Rheinland-Pfalz am 4. Oktober 2010 neu ausgeschrieben worden. Auf diese Ausschreibung haben sich neben RPR zwei weitere namhafte Unternehmen beworben. Die REGIOCAST GmbH & Co. KG, die einen Zusammenschluss von Print- und Radiounternehmen darstellt, trat mit dem Programm „NOWFM“ an. Daneben bewarb sich ein mehrheitlich zur französischen ENERGY-Gruppe gehörendes Unternehmen mit dem Programm „ENERGY Rheinland-Pfalz“. Die Versammlung stellte fest, dass die vorzeitige Versendung der Pressemitteilung am 14. Februar 2011 keine rechtlichen Auswirkungen auf das Verfahren hatte.

Angesichts der Bedeutung dieser Frequenzvergabe setzte die LMK zur Entscheidungsfindung ein umfassendes Informations- und Diskussionsverfahren der 42 Mitglieder der Versammlung in Gang. Es begann mit einer Sitzung am 29. November 2010, an der neben den Mitgliedern des Rechts- und Zulassungsausschusses der LMK auch die weiteren Mitglieder der Versammlung teilnehmen konnten. In der Sitzung der Versammlung am 6. Dezember 2010 wurde eine Anhörung der Bewerber beschlossen, die am 20. Dezember 2010 stattfand. Auf der Grundlage von Bewerbung, Diskussion und Anhörung ist die Entscheidung der Versammlung getroffen worden. Ihr liegt eine Prüfung aller gesetzlichen Kriterien zugrunde, die separat gewürdigt, in ihrem jeweiligen Erfüllungsgrad bei den Bewerbern festgestellt und in ihrer Bedeutung für die Auswahlentscheidung gewichtet wurden.

Daraus ergab sich im Ergebnis ein Vorrang von RPR mit bigFM. Er beruht im Wesentlichen auf der Vielfalt des Gesamtangebots im Programm und dem Beitrag zur publizistischen Vielfalt durch seine Gesellschafter.

Besonderheit der Zuordnung der Hörfunkkette an RPR ist, dass sie unter einen Widerrufsvorbehalt gestellt ist. Die LMK will damit sicherstellen, dass zentrale Zusagen zum Landesbezug des Programms dauerhaft gewährleistet sind.

„Mit der Entscheidung erwarten wir einen neuen Innovationsschub für den privaten Rundfunk in Rheinland-Pfalz. Dies betrifft vor allem die Unterstützung einer vielfältigen, musikalischen Jugendkultur im Land“, betonte LMK-Direktor Manfred Helmes. „Dazu gehört zukünftig auch eine tragfähige Finanzierungsaufteilung zwischen privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk.“

Veröffentlicht von Stephan Fischer am 14.03.2011
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