Lizenzentzug bestätigt: Radio Leinehertz stellt Sendebetrieb ein

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Entzug der Lizenz des Bürgerradios Leinehertz aus Hannover durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) bestätigt und die entsprechende Klage der Betreiberin von Radio Leinehertz abgelehnt. Dem war eine mehrstündige mündliche Verhandlung und die Vernehmung zweier Zeuginnen durch die siebte Kammer des Verwaltungsgerichts vorausgegangen. Die Versammlung der NLM hatte am 21. März 2019 dem Bürgerrundfunk „Radio Leinehertz“ die Sendeerlaubnis entzogen und den für das Jahr 2019 ergangenen vorläufigen Förderungsbescheid mit Wirkung ab dem 1. April 2019 widerrufen.

Die Kammer kam nun zum Schluss, dass – dem Ergebnis der Beweisaufnahme zufolge – zum Betrachtungszeitpunkt, dem 21.03.2019, Mängel in der Haushalts- und Buchführung des Bürgerradios bestanden hätten. „Auch organisatorisch habe die Betreiberin bis zu dem Zeitpunkt keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen gehabt, um die bereits in den Jahren zuvor aufgetretenen und spätestens seit dem Sommer 2018 grundsätzlich bekannten Mängel nachhaltig abzustellen“, schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung über die Klageabweisung. „Es sei der Betreiberin zudem nicht gelungen, den Forderungen der Landesmedienanstalt, für die endgültige Abrechnung der im Jahr 2018 geflossenen Zuwendung die erforderlichen Belege vorzulegen, vollständig zu erfüllen und zu erklären, wie und wann sie eine inzwischen festgesetzte Rückforderung in Höhe von 35.000,- EUR zu leisten imstande sei. Vielmehr habe die Betreiberin zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. Einen Ermessensspielraum habe die Landesmedienanstalt bei ihrer Entscheidung über den Widerruf der Zulassung nach den gesetzlichen Vorgaben nicht gehabt. Die nach dem Erlass des streitigen Widerrufsbescheides seitens der Betreiberin getroffenen Maßnahmen seien zu spät erfolgt, um rechtlich die Situation noch zu ihren Gunsten zu verändern. Es ergebe sich der Eindruck, dass die maßgeblichen Gremien der Betreiberin die aus den aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bzw. Nachlässigkeiten im wirtschaftlichen/organisatorischen Bereich folgenden Gefahren für die medienrechtliche Zulassung zum Sendebetrieb zu lange unterschätzt hätten“, heißt es weiter.

Die Kammer ließ eine mögliche Beschwerde gegen die Entscheidung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu. Die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat der 106,5 Rundfunkgesellschaft gGmbH gaben mittlerweile allerdings bekannt, dass sie keine Rechtsmittel einlegen werden. Leinehertz stellte folglich am 1. Mai um 0 Uhr den Sendebetrieb ein. „Die Leitungsgremien danken ausdrücklich für alle Solidarität in den vergangenen Wochen, die sich vielfältig geäußert hat, dem Engagement der Mitarbeitenden und der Freiwilligen, die den Sendebetrieb im April am Leben erhalten haben, sowie den Förderern, die ihre Unterstützung für einen weiteren Betrieb zugesagt hatten“, schreibt der Aufsichtsratsvorsitzende Christof Vetter in einer Stellungnahme.

Gesellschafter von Leinehertz sind das Bürgerfernsehen h1 – Fernsehen aus Hannover, das Freiwilligenzentrum Hannover, der Förderverein Bürgerradio Hannover, das Lokalradio Neustadt, Das Leinehertz e.V., Evangelische Medien Hannover und die Region Hannover.

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