Zwei Korrespondenten müssen Türkei verlassen

Der Leiter des ZDF-Studios in Istanbul, Jörg Brase, und der Tagesspiegel-Reporter Thomas Seibert haben mittlerweile die Türkei verlassen. Die Zehn-Tages-Frist für die Ausreise lief am Sonntag ab, nachdem die Verlängerung der Akkreiditierungen am 1. März 2019 ohne Begründung von türkischer Seite abgelehnt worden war.

ZDF-Intendant Thomas Bellut: „Die Ausweisung von Jörg Brase ist gänzlich unverständlich, er hat aus Istanbul sachlich und kompetent berichtet. Die Korrespondenten sollen damit eingeschüchtert werden. Davon werden wir uns nicht beeindrucken lassen. Die Türkei ist ein wichtiges Land für Deutschland, und wir werden weiter unvoreingenommen, sachlich und auch kritisch aus der Türkei und über die Türkei berichten.“

Das ZDF bereitet eine Klage gegen die Ablehnung der Akkreditierung seines Korrespondenten in der Türkei vor. Die sogenannten Pressekarten der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ZDF-Studio Istanbul wurden verlängert. Jörg Brase wird vorerst aus Deutschland oder dem ZDF-Büro in Teheran über wichtige Ereignisse in der Türkei, wie die Kommunalwahl am 31. März 2019, berichten.

„Dass Journalistinnen und Journalisten internationaler Medien offenbar die Akkreditierung verweigert wird, ist ein dreister Versuch, unabhängige Auslandsberichterstattung einzuschränken. Einen Monat vor den für die Türkei so wichtigen Kommunalwahlen kann das keine bürokratische Panne sein“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von „Reporter ohne Grenzen“. Auf der Rangliste der Pressefreiheit belegt die Türkei Platz 157 von 180 Ländern.

Das Auswärtige Amt hat unterdessen seine Reisewarnung für die Türkei verschärft. „Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift“, warnt darin das Ministerium Journalistinnen und Journalisten, die Türkei-Reisen planen: „Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.“

„Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger erfolgten vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien. Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder,Liken‘ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden“, schreibt das Außenministerium weiter.

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