Fördermittel für baden-württembergische Rundfunkveranstalter

Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) stellt finanzielle Mittel in Höhe von knapp 1 Million Euro zur Unterstützung der Hörfunklandschaft in Baden-Württemberg zur Verfügung. Ein wesentlicher Teil dieser Mittel wurde vom Medienrat der LFK in dieser Woche im Rahmen eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2020 bereitgestellt. Daneben werden für den Bereich des regionalen Fernsehens in Kürze auch die im Landeshaushalt vorgesehenen Mittel zur Förderung für das private Fernsehen zur Verfügung stehen. Das entsprechende Landesgesetz wird diese Woche in zweiter Lesung im Landtag beraten.

Private Rundfunkveranstalter leisten wichtige Informationsarbeit
„Der Erhalt einer vielfältigen Rundfunklandschaft ist eine unserer Kernaufgaben – und zugleich eine Herzensangelegenheit angesichts der hervorragenden Informationsarbeit, die die Sender gerade auch in dieser Krisenzeit leisten“, äußert sich Dr. Wolfgang Epp, Vorsitzender des Medienrates der LFK. „Es freut mich daher, dass wir mit dem Nachtragshaushalt die notwendigen finanziellen Spielräume für kurzfristige Hilfsmaßnahmen auch im Hörfunkbereich schaffen und die Informationsvielfalt im Land fördern können.“ Die Umsätze der badenwürttembergischen Rundfunkveranstalter sind seit Beginn der Corona-Krise massiv eingebrochen.

Erhalt der Rundfunklandschaft prioritär
„Die Entscheidung des Medienrates, den vom Vorstand der LFK geplanten und aufgestellten Haushalt so zu beschließen, ist ein weiterer wichtiger Schritt in unserem Bemühen, die einzigartige Rundfunklandschaft in Baden-Württemberg in dieser Krise zu unterstützen“, begrüßt LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig die Entscheidung des Medienrates. „Natürlich bedeutet das auch Einschnitte an anderer Stelle und wir werden nicht alle für dieses Jahr geplanten Projekte umsetzen können. Aber in Krisenzeiten müssen auch wir neu denken und klare Prioritäten setzen.“ Die Fördermittel werden alle aus dem Haushalt 2020 finanziert und sind eine temporäre Hilfsmaßnahme. Sie können als Zuschuss zu den technischen Infrastrukturkosten beantragt werden. Weitere Details zur Förderung werden zeitnah in Förderrichtlinien festgelegt.

Auch Nichtkommerzielle Radiosender werden unterstützt
Neben den kommerziellen Radiosendern leisten auch zahlreiche Nichtkommerzielle Radioveranstalter einen Beitrag zur Meinungsvielfalt im Land. Auch für sie wird es zeitnah weitere Fördermöglichkeiten geben, damit diese auch unter den aktuellen Gegebenheiten sicher und ansteckungsgeschützt als Bürgerradio operieren können. Förderfähig werden hier insbesondere digitale Kommunikationstechnik oder bauliche
Schutzmaßnahmen sein.

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