Eumann-Wahl: Bewerber will vor Oberverwaltungsgericht ziehen und startet Crowdfunding-Kampagne

Die juristische Auseinandersetzung um die Wahl von Marc Jan Eumann zum neuen Direktor der Landesmedienanstalt in Rheinland-Pfalz (LMK) geht in die nächste Runde. Vor wenigen Tagen hatte das zuständige Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße zwei Eilanträge, die sich gegen die Entscheidung der Versammlung der LMK richteten, abgewiesen. Geklagt hatten zwei weitere Bewerber um den Direktorenposten, die von der Versammlung der LMK nicht zur Wahl zugelassen worden waren und die bemängelten, dass es keine öffentliche Ausschreibung gab.

Das Gericht gab letzte Woche in seiner Entscheidung der LMK Recht und erklärte, dass die die Vergabe der Direktorenstelle nach dem Landesmediengesetz in der alleinigen Verantwortung der Versammlung der LMK liege. Dieses aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen zusammengesetzte unabhängige Gremium habe eine “weitgehende Freiheit zur Selbstorganisation bei der Wahl des Direktors oder der Direktorin”.

Gegen diesen Entschluss des Verwaltungsgerichts geht nun einer der beiden Bewerber, der Medienrechtsanwalt Markus Kompa aus Köln, vor und zieht vor das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. In einer Stellungnahme auf „Telepolis“ erklärt Kompa, das Gericht habe den Antrag auf einstweilige Verfügung „mit einer unerwarteten Begründung“ abgelehnt. Dabei habe es „die Versammlung der Landesmedienanstalt irrtümlich als Parlament“ bewertet, führt Kompa weiter seine Position aus. „Da die Rheinland-Pfälzer bislang keine Gesetze etc. für die Wahl des Landesmediendirektors hätten (und die Geschäftsordnung sehr großzügig ausgelegt wird), dürften die machen, was sie wollen“, interpretiert er die Begründung des Gerichts. Auch für die Versammlung der LMK habe aber das „Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG “ zu gelten.

Um die Prozesskosten zu finanzieren, hat Kompa nun eine Crowdfunding-Kampagne gestartet. Der Anwalt ruft potentielle Unterstützer auf über die Plattform Leetchi 17,50 Euro – die monatliche Höhe des Rundfunkbeitrags, aus dem sich auch die LMK finanziert – oder mehr zu spenden.

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