Erste Entscheidung zum Presse-Leistungsschutzrecht: Google ist vergütungspflichtig

  • Donnerstag, 24. September 2015
  • Pressemitteilung von VG Media

Das Presseleistungsschutzrecht ist anwendbar auf die von Google (und anderen Suchmaschinen und News-Aggregatoren) für die Anzeige von Suchergebnissen gewählte Darstellung. Das hat die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt als dafür zuständige Spezialinstanz am 24. September 2015 entschieden.

Die Schiedsstelle stellt in ihrer Entscheidung fest, dass Google die digitalen Erzeugnisse der Presseverleger in seinen Diensten verwertet und stellt fest, dass “Presseerzeugnisse den Werbewert und die Attraktivität der Suchmaschine insgesamt erhöhen“. In dem Verfahren der VG Media gegen den Suchmaschinenbetreiber und Quasimonopolisten Google wurde zwar klargestellt, dass der von der VG Media aufgestellte Tarif im Grundsatz anwendbar ist. Für eine Aufstellung des Tarifs ist die VG Media aber auf Daten angewiesen, über welche nur Google verfügt, so die Schiedsstelle. Damit ist das Presseleistungsschutzrecht nicht nur im ersten Schritt durchgesetzt, sondern Google ist verpflichtet, an Presseverleger eine Vergütung zu zahlen. Die Journalisten werden hiervon ebenfalls in Form eines im Gesetz verankerten Vergütungsanspruchs profitieren.

Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media: „Das Recht ist anwendbar. Google verwertet im Sinne des Urheberrechtsgesetzes die Presseerzeugnisse in den verschiedenen Google-Oberflächen. Damit sind wichtige Fragen von der sachkundigen Schiedsstelle geklärt. Wer wie Google aus dem Betrieb seiner Suchmaschine bis zu 5 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr in Deutschland erzielt, sollte nicht allein die Freiheit des geordneten Wirtschaftens in Deutschland für sich in Anspruch nehmen, sondern auch die Durchsetzung deutschen Rechts als wesentliche Voraussetzung dieser Freiheit akzeptieren, das heißt nun den von der Schiedsstelle vorgeschlagenen Vergleich mit uns suchen.“

Dazu ergänzt Maren Ruhfus, Geschäftsführerin der VG Media: „Die Entscheidung der Schiedsstelle gibt wertvolle Hinweise auch für die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger in ganz Europa. Die VG Media wird der Einladung der Europäischen Kommission folgen und ihre Erkenntnisse und Erfahrungen aus diesem Verfahren aktiv in die politische Diskussion auf europäischer Ebene einbringen.“

Über die VG Media werden die Presseverleger ihre Ansprüche gegen Google auch für den Zeitraum ab dem 23. Oktober 2014 durchsetzen. Die erteilten Gratiseinwilligungen und die Entscheidung des Bundeskartellamts nach §32c GWB stehen dem nicht entgegen. Google hat die Gratiseinwilligungen der Presseverleger unter Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung erzwungen. Sie sind daher kartellrechtswidrig und damit unwirksam. Zahlreiche Presseverleger haben bereits im Dezember 2014 beim Landgericht Berlin zur Klärung dieser Frage Klage gegen Google erhoben.

Das Leistungsschutzrecht der Presseverleger wurde 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Es besagt, dass Suchmaschinen und News-Aggregatoren für die Nutzung von Presseerzeugnissen eine Vergütung an die Presseverleger zahlen müssen. Google (und andere Suchmaschinen) haben die Anwendbarkeit des Gesetzes gegenüber der VG Media, die mit der Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts für einen Großteil der Presseverleger beauftragt ist, bisher bestritten.

Weitere Informationen zum Presseleistungsschutzrecht, dem Tarif der VG Media sowie zu den Verfahren zur Durchsetzung des Rechts finden Sie unter www.LSR-aktuell.de, dem Informationsangebot der Presseverleger in der VG Media für den Schutz von Eigentum und Vielfalt auf digitalen Medienmärkten.

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