Bundestag nimmt TKG-Novelle an: DAB+-Pflicht für Autoradios kommt

Der federführende Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 16. Oktober 2019 mehrheitlich abgesegnet und dem Plenum zur Annahme empfohlen. Mit der TKG-Novelle wird die Ende 2018 verabschiedete EU-Richtlinie zur Interoperabilität von Autoradiogeräten in nationales Recht umgesetzt.

Damit müssen Autoradios in Neuwagen künftig DAB+ empfangen können. Der Gesetzgeber geht allerdings sogar noch etwas weiter und nutzt die Gestaltungsspielräume, die die EU-Richtlinie den Mitgliedsstaaten lässt, aus. So müssen künftig auch höherwertige Radiogeräte, die „den Programmnamen anzeigen“ können, den Empfang digitaler Programme – DAB+ oder Internetradio – ermöglichen. Ausgenommen sind explizit Smartphones und andere Geräte, bei denen der Radioempfang eine „Nebenfunktion“ darstellt.

Die Regelung soll für alle Autoradios und die entsprechenden Empfänger, die ab dem 21. Dezember 2020 in Verkehr gebracht werden, greifen.

Update: Mittlerweile hat auch der Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und Linksfraktion der Änderung des TKG zugestimmt.

 

Escape drücken, zum schließen